Lügen des Mieters können zu Kündigung führen

Hintergrund
Die Vermieter einer Wohnung verlangen vom Mieter nach einer fristlosen Kündigung die Räumung. Das Mietverhältnis besteht seit April 2007. Bevor der Mietvertrag abgeschlossen wurde, erhielt der Mieter vom Verwalter ein Formular einer „Vorvermieterbescheinigung“. Der bisherige Vermieter sollte darin angeben, wie lange das Mietverhältnis gedauert hat und bestätigen, dass der Mieter Kaution und Miete pünktlich gezahlt hat und sich auch ansonsten vertragstreu verhalten hat.
Der Mieter gab das Formular vor Abschluss des Mietvertrags ausgefüllt zurück. Danach hatte er seit 2003 eine Wohnung zu einer Miete von 695 Euro gemietet und seine Pflichten aus dem Mietvertrag immer pünktlich erfüllt.
Im September 2010 kündigten die Vermieter das Mietverhältnis fristlos. Sie begründeten das damit, dass die Angaben in der Vorvermieterbescheinigung falsch gewesen seien. Der Mieter habe weder an der angegebenen Adresse gewohnt noch mit dem angegebenen Vermieter seinerzeit überhaupt einen Mietvertrag abgeschlossen.
Der Mieter wendet ein, die Vermieter hätten schon seit 2007 gewusst, dass die Bescheinigung gefälscht sei. Die Kündigung sei daher verspätet.
Entscheidung
Die Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung ist eine erhebliche Verletzung (vor-)vertraglicher Pflichten. Diese kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Wenn die Vermieter – wie vom Mieter behauptet – schon 2007 von der Fälschung Kenntnis erlangt haben, wäre die Kündigung allerdings verspätet gewesen.
Da das Berufungsgericht den Zeitpunkt, zu dem die Vermieter von der Fälschung der Vorvermieterbescheinigung erfahren haben, keine Feststellungen getroffen hat, wurde der Rechtsstreit dorthin zurückverwiesen.
(BGH, Urteil v. 9.4.2014, VIII ZR 107/13)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.002
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.492
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.407
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.125
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
996
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
958
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
931
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
930
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
857
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
852
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
19.03.2025
-
Vorbefassung der Eigentümerversammlung bei baulichen Veränderungen
19.03.2025
-
Wanted: Property Manager Plus
18.03.2025
-
Haus richtig gegen Elementarschäden versichern
13.03.2025
-
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
11.03.2025
-
Verwalter gesucht: Mittel gegen Personalmangel
11.03.2025
-
Heizungsmodernisierung: Das bringt Eigentümer weiter
04.03.20252
-
Erhaltungsrücklage: Steuerabzug für Hausgeld erst bei Ausgabe
26.02.2025
-
Verbände aktualisieren Mustervertrag zur WEG-Verwaltung
24.02.20251
-
Wärmepumpen: Frist bei Strompreis-Umlagen läuft ab
21.02.2025