Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind fossile Heizungen unter Bedingungen wieder erlaubt. Für Vermieter wirkt das zunächst wie eine Entlastung, weil Gasheizungen in der Anschaffung meist günstiger sind als andere Anlagen.
Langfristig wird diese Entscheidung aber deutlich teurer, wie neue Modellrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen. Beim Einbau einer Wärmepumpe würden sie hingegen über Jahre weitgehend stabil bleiben.
Ökonomen: Das spricht gegen den Einbau neuer Gasheizungen
Welche Kosten bei neu eingebauten Gasheizungen entstehen, hat das IW für eine typische teilsanierte Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden in mehreren Szenarien berechnet.
Das Ergebnis ist selbst für das Durchschnittsszenario alarmierend: Die jährlichen Kosten verdoppeln sich nahezu – von rund 1.080 Euro im Jahr 2026 auf 1.952 Euro im Jahr 2040. Mit einem Anteil von mehr als 70 Prozent entfällt der größte Teil des Kostenanstiegs auf die gemäß GModG verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Gase.
Fossile Heizungen: Drei GModG-Faktoren treiben die Kosten
- Beimischung klimafreundlicher Gase: Neue fossile Heizungen müssen schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Der Anteil an Biomethan und anderen klimafreundlichen Gasen startet 2029 bei zehn Prozent und wächst bis 2040 auf 60 Prozent. Weil Biomethan und Wasserstoff auf absehbare Zeit eine knappe Ressource bleiben, steigen die Preise. Im Jahr 2040 müssen Gasheizungbesitzer mit Mehrkosten von 643 Euro pro Jahr gerechnet werden.
- Gasnetzentgelte: Neben dem Gaspreis fallen Gebühren für das Gasnetz an. Weil künftig immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen und Fernwärme umsteigen, verteilen sich die Fixkosten auf weniger Anschlussnutzer – die Gebühren pro Anschluss steigen. Das würde Zusatzkosten im Jahr 2040 von 184 Euro bedeuten.
- CO2-Preise: Wer mit Gas heizt, verursacht CO2 und zahlt dafür einen steigenden CO2-Preis. Dieser Effekt schlägt mit 44 Euro zu Buche und ist relativ klein im Vergleich zu den anderen Faktoren, da durch die sogenannte Biotreppe die Anteile von fossilem Erdgas sinken müssen.
Folgekosten von Gasheizungen: Kritik am GModG
Die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist Geschichte und eröffnet Eigentümern wieder mehr Spielraum beim Heizungstausch. Diese neue Freiheit hat den Ökonomen zufolge jedoch ihren Preis: Die Folgekosten fossiler Heizungen steigen und werden künftig zwischen Vermietern und Mietern deutlich komplexer verteilt.
"Die Politik verkauft das neue Heizungsgesetz als Freiheit im Heizungskeller – ohne Mehrkosten. Das ist irreführend", sagt IW-Experte Ralph Henger. "Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, zahlt am Ende drauf: Vermieter wie Mieter."
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Forscher: Biotreppe und Grüngasquote führen ins Nichts
Eine Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM im Auftrag des Umweltinstituts München und von Gaswende kommt zu dem Schluss: Auch unter dem neuen Heizungsgesetz werden Gasnetze in Wohngebieten spätestens 2045 großflächig stillgelegt werden. Energieversorger könnten unter realistischen Bedingungen dann keine wettbewerbsfähigen Gaspreise mehr anbieten.
Weil ein Großteil der Haushalte zu Wärmepumpen oder Wärmenetzen wechsele, funktioniere für andere Gaskunden der Umstieg auf Biogas nicht, so die Forscher. Gasnetzbetreiber ohne ausreichend Kunden müssten das Geschäft einstellen. Steigende Gaspreise könnten nicht unbegrenzt auf die Kunden umgelegt werden.
"Die Studie zeigt, dass die Kombination aus teurem Biogas und immer höheren Netzentgelten für die meisten Menschen nicht bezahlbar sein wird. Die Grüngasquote und die Biotreppe führen deshalb ins Nichts", kommentierte Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Münchener Umweltinstitut, die Ergebnisse der Studie.
Fraunhofer IFAM-Kurzstudie "Ökonomische Bewertung der GGQ/Biotreppe aus Endverbrauchersicht"
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