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16.08.2017
Verstorbener Mieter, unbekannte Erben
Sind die Erben eines verstorbenen Mieters unbekannt, kann der Vermieter die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen, um seinen Räumungsanspruch durchzusetzen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Nachlassvermögen vorhanden ist.
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