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15.04.2013
Wohnungseigentumsrecht
Es obliegt den Wohnungseigentümern, dem Verwalter einen Eigentümerwechsel mitzuteilen. Lädt der Verwalter in Unkenntnis eines Eigentümerwechsels den bisherigen statt den neuen Eigentümer einer Einheit zu einer Versammlung, liegt hierin kein Ladungsmangel, der eine Anfechtung rechtfertigt.mehr