Einsichtsrecht betrifft nur vorhandene Verwaltungsunterlagen
Hintergrund: Urteil auf Unterlageneinsicht
In einem Anerkenntnisurteil wurde eine WEG-Verwalterin verpflichtet, einem Wohnungseigentümer „Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen des 1. bis 3. Quartals 2012 zu gewähren“. Anschließend fanden drei Termine statt, bei denen der Eigentümer die bei der Verwalterin vorhandenen Unterlagen einsah.
Der Eigentümer verlangt auf Grundlage des Anerkenntnisurteils Einsicht in weitere Unterlagen, die die Verwalterin erst beschaffen müsste. Die Verwalterin meint, ihre Pflicht, Unterlageneinsicht zu gewähren, erfüllt zu haben.
Entscheidung: Verwalter muss nur vorhandene Unterlagen vorlegen
Mit der Vorlage der bei ihr vorhandenen Unterlagen hat die WEG-Verwalterin den Anspruch auf Unterlageneinsicht erfüllt. Sie musste keine bei ihr nicht vorhandenen Unterlagen besorgen. Dieses Begehren müsste der Eigentümer mit einer Klage auf Auskunft beziehungsweise Rechnungslegung verfolgen. Der Anspruch auf Auskunft beziehungsweise Rechnungslegung ist von einem Anspruch auf Einsichtnahme klar zu unterscheiden.
Soweit im Anerkenntnisurteil von „Buchhaltungsunterlagen“ die Rede ist, sind hiervon nicht sämtliche für die Buchhaltung relevanten Unterlagen (also auch noch nicht vorhandene) erfasst, sondern nur die bei der Verwalterin bereits vorliegenden. Ein anderes Verständnis liefe darauf hinaus, dem Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung eine eigenständige Bedeutung zu nehmen und diesen als Unterfall der Einsichtnahme zu behandeln.
(LG Frankfurt/Main, Urteil v. 29.6.2016, 2-13 S 48/14)
Lesen Sie zum Thema „Einsicht in die Verwaltungsunterlagen“ auch:
Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen umfassend zulässig
Eigentümer muss für Einsicht in Verwaltungsunterlagen notfalls anreisen
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
850
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
837
-
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee
802
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
751
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
665
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
636
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
570
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4991
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
386
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
364
-
Digitalisierung entlastet Hausverwaltungen bei der Jahresabrechnung
19.01.2026
-
Heizkostenabrechnung 2025: Wo Nachzahlungen teuer werden
14.01.2026
-
Heizungsbilanz: Neuer Gebäudecheck Wärmepumpe
14.01.2026
-
Blackout: Was Vermieter wissen sollten
13.01.2026
-
Winter vor Gericht: Urteile rund um Eis und Schnee
31.12.2025
-
Grundsteuererlass bei Mietausfall oder Leerstand
30.12.2025
-
Betriebskosten: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025