Einsichtsrecht betrifft nur vorhandene Verwaltungsunterlagen
Hintergrund: Urteil auf Unterlageneinsicht
In einem Anerkenntnisurteil wurde eine WEG-Verwalterin verpflichtet, einem Wohnungseigentümer „Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen des 1. bis 3. Quartals 2012 zu gewähren“. Anschließend fanden drei Termine statt, bei denen der Eigentümer die bei der Verwalterin vorhandenen Unterlagen einsah.
Der Eigentümer verlangt auf Grundlage des Anerkenntnisurteils Einsicht in weitere Unterlagen, die die Verwalterin erst beschaffen müsste. Die Verwalterin meint, ihre Pflicht, Unterlageneinsicht zu gewähren, erfüllt zu haben.
Entscheidung: Verwalter muss nur vorhandene Unterlagen vorlegen
Mit der Vorlage der bei ihr vorhandenen Unterlagen hat die WEG-Verwalterin den Anspruch auf Unterlageneinsicht erfüllt. Sie musste keine bei ihr nicht vorhandenen Unterlagen besorgen. Dieses Begehren müsste der Eigentümer mit einer Klage auf Auskunft beziehungsweise Rechnungslegung verfolgen. Der Anspruch auf Auskunft beziehungsweise Rechnungslegung ist von einem Anspruch auf Einsichtnahme klar zu unterscheiden.
Soweit im Anerkenntnisurteil von „Buchhaltungsunterlagen“ die Rede ist, sind hiervon nicht sämtliche für die Buchhaltung relevanten Unterlagen (also auch noch nicht vorhandene) erfasst, sondern nur die bei der Verwalterin bereits vorliegenden. Ein anderes Verständnis liefe darauf hinaus, dem Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung eine eigenständige Bedeutung zu nehmen und diesen als Unterfall der Einsichtnahme zu behandeln.
(LG Frankfurt/Main, Urteil v. 29.6.2016, 2-13 S 48/14)
Lesen Sie zum Thema „Einsicht in die Verwaltungsunterlagen“ auch:
Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen umfassend zulässig
Eigentümer muss für Einsicht in Verwaltungsunterlagen notfalls anreisen
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.122
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
971
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
937
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
584
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
512
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
454
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
439
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
429
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4191
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
407
-
Eigentümer-Stimmrecht kann objektbezogen begrenzt werden
16.03.2026
-
Zweckbindung von Garagen: Das gilt rechtlich
13.03.2026
-
Urteile zur Eigenbedarfskündigung
10.03.2026
-
Verwalten ohne Eigentümerversammlung
09.03.2026
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Haftung des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Zusammensetzung des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Wahl des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Funktion des Verwaltungsbeirats
06.03.2026
-
Herstellungspflicht bei steckengebliebenem Bau
05.03.2026