Rauchwarnmelder sind in NRW ab 2017 Pflicht
In Nordrhein-Westfalen müssen Wohnungen bis zum 31.12.2016 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Ende Dezember endet die mehrjährige Übergangsfrist für die Nachrüstung und die Rauchmelderpflicht greift auch für Bestandwohnungen in NRW.
Auch im Saarland endet die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern am 31.12.2016.
Rauchwarnmelder in Neubauten in NRW
Neubauten in Nordrhein-Westfalen müssen bereits seit dem April 2013 über Rauchwarnmelder verfügen. Die Änderung der Landesbauordnung, aus der sich die Rauchmelderpflicht ergibt, war zum 1.3.2014 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für Rauchmelderpflicht in NRW
Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ist in § 49 Abs. 7 der nordrhein-westfälischen Bauordnung verankert, der seit April 2013 gilt. Die Vorschrift lautet:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
Lesen Sie auch:
BGH: Rauchwarnmelder - Mieter muss Einbau trotz eigener Geräte dulden
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
1.480
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.240
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
971
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
940
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
761
-
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee
716
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
6041
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
597
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
583
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
572
-
Zwischen Schraubenschlüssel und Laptop
06.02.2026
-
KI darf kein Fremdkörper sein
03.02.2026
-
Schluss mit der "Gelddruckmaschine" Untervermietung
02.02.2026
-
Facility Services – renditewirksame Dienstleistungen
02.02.2026
-
Bundestag ebnet Weg für Abschaffung der Fortbildungspflicht
30.01.20261
-
Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
29.01.2026
-
Gewinnbringende Untervermietung ist unzulässig
28.01.2026
-
Rollenverteilung für eine ertragreiche Vermietung
27.01.2026
-
Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter sinnvoll
27.01.2026
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
21.01.2026