Rauchwarnmelder sind in NRW ab 2017 Pflicht
In Nordrhein-Westfalen müssen Wohnungen bis zum 31.12.2016 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Ende Dezember endet die mehrjährige Übergangsfrist für die Nachrüstung und die Rauchmelderpflicht greift auch für Bestandwohnungen in NRW.
Auch im Saarland endet die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern am 31.12.2016.
Rauchwarnmelder in Neubauten in NRW
Neubauten in Nordrhein-Westfalen müssen bereits seit dem April 2013 über Rauchwarnmelder verfügen. Die Änderung der Landesbauordnung, aus der sich die Rauchmelderpflicht ergibt, war zum 1.3.2014 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für Rauchmelderpflicht in NRW
Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ist in § 49 Abs. 7 der nordrhein-westfälischen Bauordnung verankert, der seit April 2013 gilt. Die Vorschrift lautet:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
647
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
581
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
531
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
379
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
290
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
288
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
280
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
278
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
262
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
249
-
Immobilienverwalter des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026