Bundestag: Koalition gegen Wohnungsgemeinnützigkeit

CDU/CSU und SPD haben im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gegen die Anträge von Linken und Grünen auf Wiedereinführung der sogenannten Wohnungsgemeinnützigkeit gestimmt. Das Instrument sei weder zeitgemäß noch zielführend, um für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, heißt es sinngemäß in den Begründungen der Koalitionsparteien im Bundestag.

Dem Antrag der Linken folgte nur die eigene Fraktion, die Grünen enthielten sich. Der Grünen-Antrag stieß auch auf Zustimmung der Linken.

Eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion lehnte die Wiedereinführung mit der Begründung ab, es handle sich dabei nur um eine "Scheinlösung", heißt es in einer Mitteilung des Bundestags. Die heutigen Bedingungen seien andere als nach den beiden Weltkriegen. Außerdem bestünde die Gefahr, dass die Wohnungsgemeinnützigkeit Genossenschaften in ihrem Handeln einschränke und neue "Problemquartiere" entstehen könnten.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, ein "Eins-zu-eins-Revival" der alten Regelung weder zielführend, noch würden sich Wirkungen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit unmittelbar zeigen. Dies könne bis zu zehn Jahren dauern. Wichtiger seien jetzt erst einmal Änderungen im Baugesetzbuch, wie angekündigt. Die Baubranche und Bauministerin Barbara Hendricks hatten sich kürzlich außerdem dafür ausgesprochen, die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer bundesweit vereinheitlichen zu wollen.

Die Südwest-SPD hatte am 9. Januar die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit befürwortet. Und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte vor ein paar Tagen vorgeschlagen, zur Bekämpfung der Wohnungsnot „quartierbezogene Mindestquoten für Wohnungen in Gemeinnützigkeit“ einzuführen.

Ein Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit sagte, im Ministerium seien Ideen entwickelt worden, wie eine Neuauflage aussehen könnte. Erstes Ziel müsse es in diesem Zusammenhang sein, dem Bund eine Mitverantwortung im Wohnungssektor über 2019 hinaus zu sichern. Ansonsten blieben nur steuerrechtliche Möglichkeiten.

Auch der Vertreter der Grünen betonte, dass es notwendig sei, den Bund in der Verantwortung zu halten. Eine steuerrechtlich verankerte Wohnungsgemeinnützigkeit sei hier eine mögliche Antwort auf diese Herausforderung, auch weil eine Grundgesetzänderung, wie sie Hendricks vorgeschlagen habe, unrealistisch erscheine.

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