BFH: Vermieter muss Einbauküche über zehn Jahre abschreiben
Hintergrund: Vermieter erneuert Einbauküchen
Ein Vermieter hatte in drei vermieteten Wohnungen die Einbauküchen, bestehend aus Herd, Spüle, Einbaumöbeln, Arbeitsplatte, Kühlschrank und Dunstabzugshaube, ersetzt. Die hierfür aufgewendeten Kosten von 3.000 Euro pro Wohnung wollte er als Werbungskosten ("Erhaltungsaufwand") sofort absetzen.
Das Finanzamt ließ aber nur die Kosten für den Einbau von Herd und Spüle zum sofortigen Abzug zu, ebenso die Kosten für die Elektrogeräte als geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Aufwendungen für die Einbaumöbel verteilte das Finanzamt hingegen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren.
Entscheidung: Kosten für Einbauküche nicht sofort abziehbar
Die Aufwendungen für den Austausch einer Einbauküche sind insgesamt über zehn Jahre abzuschreiben.
Bisher war der BFH im Hinblick auf die in einer Einbauküche verbaute Spüle anderer Auffassung, weil er diese als Gebäudebestandteil angesehen hat. Ebenso hat er dies nach Maßgabe regional unterschiedlicher Verkehrsauffassung auch für den Küchenherd gesehen. Danach waren Aufwendungen für die Erneuerung dieser Gegenstände als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.
Nun hat der BFH seine Auffassung geändert. Er sieht Spüle und Herd wegen geänderter Ausstattungspraxis nicht mehr als Gebäudebestandteil an. Vielmehr betrachtet der BFH die einzelnen Elemente einer Einbauküche einschließlich Spüle, Herd und aller fest eingebauten elektrischen Geräte nun als einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren. Anschaffungs- und Herstellungskosten sind daher nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) steuerlich zu berücksichtigen.
Soweit das Finanzamt dem Vermieter für Herd und Spüle sowie die Elektrogeräte einen sofortigen Abzug zugestanden hat, konnte der BFH im konkreten Fall aber nichts mehr ändern, weil zugunsten des Vermieters das sogenannte Verböserungsverbot greift.
(BFH, Urteil v. 3.8.2016, IX R 14/15)
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
2.648
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
911
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
875
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
686
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
407
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
3921
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
354
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
338
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
333
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
320
-
Kein vorschnelles Urteil bei Mietwucher-Verdacht
08.07.2026
-
Hausverwaltung zum Pauschalpreis?
07.07.2026
-
Die gefragtesten Jobs der Branche
06.07.2026
-
Mietminderung bei Legionellen: Wann ist sie möglich?
02.07.2026
-
VDIV sucht Immobilienverwaltung des Jahres
01.07.2026
-
Beschlusszwang vor Umbau gilt auch in Zweier-Gemeinschaft
01.07.2026
-
Heizungstausch in WEG: Bonus-Förderung sichern
30.06.2026
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
29.06.2026
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
23.06.2026
-
Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
22.06.2026