Auch nachträglich vereinbarte Schwarzarbeit kippt alle Ansprüche
Hintergrund: Schwarzarbeit nachträglich vereinbart
Der Auftraggeber von Teppichverlegearbeiten verlangt die Rückzahlung des gezahlten Werklohns von 15.019 Euro. Er war wegen Mängeln der Arbeiten vom Vertrag zurückgetreten.
Ursprünglich hatten die Parteien einen Werklohn von 16.164 Euro vereinbart. Wenig später einigten sie sich darauf, dass der Unternehmer nur über 8.619 Euro eine Rechnung stellt. Weitere 6.400 Euro sollten in bar und ohne Rechnung gezahlt werden. Den Rechnungsbetrag überwies der Auftraggeber, der Restbetrag floss wie vereinbart in bar.
Entscheidung: Ohne-Rechnung-Abrede macht Vertrag nichtig
Der Auftraggeber kann keinerlei Rückzahlung verlangen, weil der Vertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nichtig ist.
In mehreren Urteilen hat der BGH seit 2013 entschieden dass ein Werkvertrag bei einer (auch nur teilweisen) „Ohne-Rechnung-Abrede“ nichtig ist, wenn die Parteien bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen, indem sie vereinbaren, dass für eine Barzahlung keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden sollte. Dann bestehen keine gegenseitigen Ansprüche der Parteien – weder Mängelansprüche noch Rückzahlungsansprüche des Bestellers noch Zahlungsansprüche des Werkunternehmers.
Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise, wenn ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag nachträglich durch eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ so abgeändert wird, dass er nunmehr gegen das Schwarzarbeitsverbot verstößt.
(BGH, Urteil v. 16.3.2017, VII ZR 197/16)
Lesen Sie mehr zur BGH-Rechtsprechung zum Thema „Schwarzarbeit“:
BGH: Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
935
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
897
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
891
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
8431
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
817
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
764
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
732
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
635
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
539
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
522
-
Betriebskosten steigen: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
-
Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
-
Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
-
Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
-
Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
28.11.2025