Bau: Kein selbstständiges Beweisverfahren über Schwarzarbeit
Hintergrund: Zahlung ohne Rechnung vereinbart
Der Auftraggeber von Bauarbeiten hat beim Landgericht einen Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens eingereicht. Er will durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen Mängel an der Werkleistung feststellen lassen.
Den bemängelten Arbeiten liegt ein Bauleistungsvertrag vom 18.5.2012 zugrunde. Dieser enthält in einer Anlage eine Sondervereinbarung. Diese sieht die Zahlung von 12.900 Euro in bar ohne Rechnung vor. Weiter ist in dieser Sondervereinbarung die Vernichtung derselben nach erfolgter Schlusszahlung vereinbart.
Der Bauunternehmer stellte im August 2012 seine Schlussrechnung über die erbrachten Arbeiten.
Entscheidung: Kein rechtliches Interesse an Beweissicherung
Das Gericht lehnt die Eröffnung eines selbstständigen Beweisverfahrens ab.
Es fehlt an einem rechtlichen Interesse, die Mängel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Dies deshalb, weil Mängelansprüche von vornherein ausscheiden, denn der Vertrag ist aufgrund der Sondervereinbarung, die eine Zahlung ohne Rechnung vorsieht, insgesamt nichtig. Nach neuer Rechtsprechung des BGH hat bereits eine teilweise Schwarzgeldabrede die vollständige Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge. Dies wiederum führt dazu, dass der Auftraggeber bei Mängeln keine Gewährleistungsanspruche geltend machen kann.
An der Nichtigkeit des Vertrages ändert auch die später erstellte Schlussrechnung nichts.
(LG Siegen, Beschluss v. 29.12.2015, 5 OH 17/15)
Lesen Sie mehr zur aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Thema „Schwarzarbeit“:
BGH: Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026