Gewerbemiete: Schon Rückstand mit weniger als einer Monatsmiete kann Kündigung rechtfertigen
Kommt ein Mieter für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Bei gewerblichen Mietverhältnissen kann schon ein Rückstand von einer Monatsmiete oder weniger erheblich in diesem Sinne sein und den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. Voraussetzung ist allerdings, dass besondere Einzelfallumstände hinzutreten. Als solche besonderen Umstände kommen neben der Kreditwürdigkeit des Mieters insbesondere die finanzielle Situation des Vermieters und die Auswirkungen des konkreten Zahlungsrückstands auf diese in Betracht.
Rückstand von mehr als einer Monatsmiete immer erheblich
Ohne weiteres erheblich ist ein Mietrückstand mit mehr als einer Monatsmiete. Zwar ist dies – anders als in § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB für die Wohnraummiete – für gewerbliche Mietverhältnisse nicht ausdrücklich geregelt. Da aber § 569 BGB dem Schutz des Wohnraummieters dient, ist ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bei gewerblichen Mietverhältnissen erst recht erheblich und berechtigt zu einer Kündigung.
(BGH, Urteil v. 13.5.2015, XII ZR 65/14)
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
895
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
827
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
827
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
670
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
548
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
384
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
364
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
329
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
321
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3201
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
17.07.2026
-
Kein vorschnelles Urteil bei Mietwucher-Verdacht
08.07.2026