Gewerbemiete: Schon Rückstand mit weniger als einer Monatsmiete kann Kündigung rechtfertigen
Kommt ein Mieter für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Bei gewerblichen Mietverhältnissen kann schon ein Rückstand von einer Monatsmiete oder weniger erheblich in diesem Sinne sein und den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. Voraussetzung ist allerdings, dass besondere Einzelfallumstände hinzutreten. Als solche besonderen Umstände kommen neben der Kreditwürdigkeit des Mieters insbesondere die finanzielle Situation des Vermieters und die Auswirkungen des konkreten Zahlungsrückstands auf diese in Betracht.
Rückstand von mehr als einer Monatsmiete immer erheblich
Ohne weiteres erheblich ist ein Mietrückstand mit mehr als einer Monatsmiete. Zwar ist dies – anders als in § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB für die Wohnraummiete – für gewerbliche Mietverhältnisse nicht ausdrücklich geregelt. Da aber § 569 BGB dem Schutz des Wohnraummieters dient, ist ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bei gewerblichen Mietverhältnissen erst recht erheblich und berechtigt zu einer Kündigung.
(BGH, Urteil v. 13.5.2015, XII ZR 65/14)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
619
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
578
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
525
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
430
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
372
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
338
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
293
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
267
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
265
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
2231
-
Heizkosten klettern 45 Prozent über Vorkrisenniveau
01.10.2026
-
Wohnungseigentümer dürfen Fassadenkunstwerk beschließen
25.09.2026
-
Warum Marge die Immobilienverwaltung rettet
23.09.2026
-
Heizperiode 2026 bringt höhere Kosten
22.09.20262
-
Umweltwerbung wird zur Abmahnfalle für Makler
21.09.2026
-
Immobilienverwaltung des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: § 35a EStG-Steuerbonus ab 2027
08.09.2026