Serie
18.12.2014
Arbeitslohnbesteuerung nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Ist ein Arbeitnehmer in einem Staat tätig und in einem anderen wohnhaft, muss geklärt werden, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist. Speziell für entsendete Mitarbeiter ist es nötig festzustellen, ob der Arbeitslohn im Tätigkeits- oder Ansässigkeitsstaat zu versteuern ist.mehr