Lassen Arbeitnehmer sich den Rückkaufswert einer betrieblichen Direktversicherung vorzeitig auszahlen, bleibt auch bei gekündigtem Beschäftigungsverhältnis die Beitragspflicht zur Krankenversicherung bestehen.
Noch immer klagen Arbeitgeber und Kassen über hohe Fehlerquoten im maschinellen Meldeverfahren bei den Versorgungsbezügen (Betriebsrenten). Neue Probleme drohen zum 1.7.2012 durch eine Verfahrensänderung.
In "Outsourcing-Fällen" sind Mitarbeiter nach aktueller Rechtsprechung mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts tätig. Die Situation ist vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Mitarbeitern, die ebenfalls keine regelmäßige Arbeitsstätte haben.
Bei Praktikanten und Teilnehmern an dualen Studiengängen muss melderechtlich unterschieden werden: Erreicht das Entgelt die Geringverdienergrenze für Auszubildende, oder nicht. Je nach Ergebnis gelten unterschiedliche Personengruppenschlüssel (PGR).
Entsteht im Minijob rückwirkend Versicherungspflicht, haben Arbeitnehmer einen Vermögensschaden in Höhe der anfallenden Abgaben für Steuern und Sozialversicherung. Dafür haftet der Arbeitgeber.
Noch immer weisen die übermittelten Daten zur Unfallversicherung erhebliche Mängel auf. Neue UV-Meldegründe sollen ab 1.6.2012 kurzfristig für Abhilfe sorgen.
Wenn der Mitarbeiter mit einer erneuten Versetzung rechnen muss, kann es sich um eine reisekostenrechtlich begünstigte, vorübergehende Tätigkeit handeln.
Zum 1.6.2012 gelten schon wieder neue Spielregeln bei den Meldungen: Diesmal geht es um Unterbrechungsmeldungen, Wehrdienst, Heimarbeiter und Auslandseinsätze von Soldaten.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen der Schweiz und Deutschland gilt seit dem 1.4.2012 in der Sozialversicherung das EU-Recht. Aus der bisherigen 12-Monats-Grenze werden nun 24 Monate.
Die Quote von rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen steigt an und entsprechende Medienberichte lassen aufhorchen. Vorsätzliche Beitragshinterziehung ist eine Straftat - das gilt bei Pflichtbeiträgen nicht nur für den Chef.
Das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerfreiheit von Fahrt- und Verpflegungsspesen sowie auf die Firmenwagenbesteuerung. Zum Jahreswechsel 2011/12 gab es gravierende Veränderungen bei den Anforderungen und Abgrenzungskriterien.
Anders als in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung sind in der Unfallversicherung (UV) während der Freistellungsphasen eigentlich keine Beiträge aus dem Entgelt zu zahlen. Kommt das Entgelt aber nicht aus dem Wertguthaben, ist es beitragspflichtig.