Meldeverfahren: Erneut Änderungsbedarf bei den UV-Meldungen

Noch immer weisen die übermittelten Daten zur Unfallversicherung erhebliche Mängel auf. Neue UV-Meldegründe sollen ab 1.6.2012 kurzfristig für Abhilfe sorgen.

Im Meldeverfahren zur Unfallversicherung (UV) läuft nicht alles rund. Das liegt meist an fehlerhaften Angaben in den Entgeltmeldungen der Arbeitgeber. Hauptproblem: die gemeldeten Entgelte sind zu niedrig. Entgeltmeldungen mit einem UV-Entgelt von 0 EUR wurden in einer Größenordnung von 1,8 Mio. als fehlerhaft erkannt.

Lohnnachweis der Arbeitgeber soll abgeschafft werden

Dafür wird die Zeit langsam knapp: Ab dem 1.1.2013 gelten die in den Entgeltmeldungen von den Arbeitgebern übertragenen Werte als Grundlage für den Lohnnachweis. Den Lohnnachweis selbst erstellt künftig die Datenstelle der Rentenversicherung maschinell, als Zusammenfassung aus den einzelnen Entgeltmeldungen der Arbeitnehmer. Hierfür müssen die Entgelte selbstverständlich korrekt gemeldet sein.

Neue Meldegründe bei UV-Entgelt von 0 EUR

Nun soll die Qualität der Meldungen verbessert werden. Arbeitgeber sollen künftig in der Entgeltmeldung konkret begründen, warum ein UV-Entgelt von 0 EUR gemeldet wird. Diese genaue Angabe erfolgt über die Auswahl eines von 4 UV-Gründen, mit denen die möglichen Fallgestaltungen für die zulässige Meldung eines UV-Entgeltes von 0 EUR abgebildet werden.

In Übergangszeit erfolgt keine Fehlermeldung

Die neuen UV-Gründe B04 bis B06 und B09 werden ab dem 1.6.2012 eingeführt. Dieser Termin ist zu kurz gesetzt: Denn fehlt die Angabe des Grundes bei einem UV-Entgelt von 0 EUR, erfolgt zunächst keine Fehlermeldung. Erst ab dem 1.12.2012 werden unzureichende Meldungen abgewiesen. Arbeitgeber sollen ungeachtet dessen die neuen UV-Gründe bereits ab dem 1.6.2012 anwenden, sofern das Entgeltabrechnungsprogramm oder die maschinelle Ausfüllhilfe diese Möglichkeit vorsieht.

Verzeichnis über die Mitgliedsnummern der Arbeitgeber

Eine weitere Fehlerquelle ist nach wie vor die Angabe der Mitgliedsnummer in der Entgeltmeldung, die der Identifizierung des Unternehmens dient. Bislang wurde bei eingehenden Meldungen zwar die korrekte Struktur (Länge und zulässige Zeichen), nicht aber die tatsächliche Existenz der Mitgliedsnummer überprüft.

Zur Lösung des Problems soll nun ein zentrales Verzeichnis der Mitgliedsnummern aller Unfallversicherungsträger eingerichtet werden. Durch Zugriff auf dieses Verzeichnis kann das Entgeltabrechnungsprogramm vor Abgabe der Meldung die gemeldete Mitgliedsnummer auf tatsächliche Existenz überprüfen. Weiteres Ziel ist es, dass die Datenannahmestellen der Krankenkassen bei der Annahme die in der Entgeltmeldung angegebene Mitgliedsnummer durch das Verzeichnis gegenprüfen.

Der Zeitpunkt für den Einsatz des Verzeichnisses steht noch nicht fest.

Einstellung des papiergebundenen Lohnnachweises in Gefahr?

Darüber hinaus gibt es weitere Fehlerprüfungen und Qualitätschecks. Sie sollen dafür sorgen, dass die angestrebte Datenqualität entsprechend der zeitlichen Vorgaben zur Einstellung des Lohnnachweises erreicht wird. Führt die Fülle der geplanten Maßnahmen nicht zum Ziel, dürfte die Abschaffung des Papier-Lohnnachweises für die Arbeitgeber in weite Ferne rücken.

Schlagworte zum Thema:  Unfallversicherung, Lohnnachweis