Mindestlohn, Elternzeit und GKV-Meldeverfahren: Die Bundesregierung macht Ernst
Welche Auswirkungen hat der neue Mindestlohn auf die Unternehmen? Welche Ausnahme- und Übergangsregelungen gibt es? Wie beeinflusst der kurzfristige, vorzeitige Rückkehranspruch aus der Elternzeit meine Personalplanung? Welche Anpassungen sind (mit Blick auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag) in der Entgeltabrechnung erforderlich? – Derzeit gibt es eine Fülle von Fragen, die in den Personalabteilungen deutscher Unternehmen diskutiert werden müssen.
Mindestlohn bringt erheblichen Aufwand
Beispiel Mindestlohn: Für betroffene Arbeitgeber birgt der Mindestlohn nicht nur die Gefahr höherer Personalkosten. Auch der arbeitsrechtliche und organisatorische Aufwand wird erheblich sein: Bestehende Vergütungsregelungen müssen auf Ihre Wirksamkeit geprüft, neue Dokumentations- und Meldepflichten eingehalten werden. Ebenfalls zu beachten: die Haftung von Unternehmen über die eigenen Arbeitnehmer hinaus (z. B. Dienstleister, Subunternehmer), sowie die Auswirkungen der Mindestlohn-Regelungen auf Arbeitszeitkonten, Ausschlussfristen und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Personal-im-web.de erleichtert Überblick
Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, hat die Haufe Gruppe die wichtigsten Aspekte der drei großen Themen im Personalbereich – Mindestlohn, Elterngeld & Elternzeit und Kassenindividueller Zusatzbeitrag – auf einer eigenen Website zusammengestellt. Unter Personal-im-web.de finden Sie alle Aspekte übersichtlich aufbereitet. Hier können Sie in kurzer Zeit feststellen, wo und wie stark Unternehmen von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind.
Perspektivisch werden wir Sie auf dieser Seite auch zu weiteren wichtigen Vorhaben der Bundesregierung im Personalbereich informieren. Dank der umfassenden Kontakte unserer Fachredaktionen erhalten Sie hier nicht nur Informationen aus erster Hand, sondern auch eine zuverlässige Analyse der Auswirkungen auf die Praxis im Unternehmen.
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