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08.10.2019
FG - Anzahlung für immaterielles Wirtschaftsgut
Ein rechtskräftiges Urteil des Hessischen Finanzgerichts befasste sich mit der Aktivierung einer geleisteten Anzahlung im Zusammenhang mit einem immateriellen Wirtschaftsgut. Strittig war, ob die von einem Vertragspartner bereits erbrachten Zahlungen für Leistungen, die vom anderen Vertragspartner in der Zukunft noch zu erbringen waren als Betriebsausgaben oder Anzahlungen zu behandeln sind.
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