IFRS-Stiftung veröffentlicht erläuterndes Lehrmaterial zur Going Concern Annahme nach IAS 1
Die IFRS-Stiftung (IFRS Foundation) hat am 13. Januar 2021 ergänzendes Lehrmaterial (Going concern — a focus on disclosure) zum IAS 1 veröffentlicht. Dieses enthält Hilfestellungen und Leitlinien für Unternehmen zur Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung (Going concern) nach IAS 1 („Going concern - a focus on disclosure“).
Going Concern als zentraler Grundsatz
Die Going concern-Annahme stellt einen zentralen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowohl für nach den IFRS aufgestellte Abschlüsse (IAS 1.25f.), als auch handelsrechtliche Abschlüsse (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) dar. Nach den Vorgaben von IAS 1.26 ist eine Bilanzierung unter Going concern nur zulässig, wenn mindestens für zwölf Monate von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden kann. Dies steht nicht im Widerspruch zu nationalen Vorgaben, hier dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG), welches am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist und eine Liquiditätsprognose über 24 Monate bei drohender Zahlungsunfähigkeit vorsieht (§18 Abs. 2 S. 2 InsO). Einen entsprechenden Horizont sieht – mit Verweis auf die Vorgaben des Insolvenzrechts – IDW PS 270 n.F. (Tz. 11 i.V.m. Tz A11) vor.
Lehrmaterial hilft Management bei der Einschätzung
Nach IAS 1.25 hat das Management bei der Aufstellung eines Abschlusses die Fähigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, einzuschätzen. Die Umstände, die die Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens beeinflussen, können sich im gegenwärtigen Umfeld schnell ändern. In dem veröffentlichten Lehrmaterial wurden die Vorschriften von IAS 1, die für die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung relevant sind, zusammengetragen. Das im Einklang mit dem überarbeiteten Due Process Handbook erstellte Lehrmaterial ergänzt oder ändert die Anforderungen in den Standards jedoch nicht.
Annahme der Unternehmensfortführung in Zeiten des Coronavirus besonders relevant
Im derzeitig angespannten wirtschaftlichen Umfeld, das durch die Covid-19-Pandemie entstanden ist, kann die Entscheidung, ob der Abschluss auf der Grundlage der Unternehmensfortführung erstellt werden soll, ein höheres Maß an Urteilsvermögen als üblich erfordern.
Wenn dem Management bei seiner Einschätzung wesentliche Unsicherheiten bekannt sind, die sich auf Ereignisse oder Bedingungen beziehen und die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens aufwerfen, sind diese Unsicherheiten anzugeben.
Die Gründe können vielfältig sein. Nach Ansicht der IFRS-Stiftung ist es daher wichtig, dass ein Unternehmen nicht nur die spezifischen Angabepflichten in Bezug auf die Unternehmensfortführung nach IAS 1.25 berücksichtigt, sondern auch die übergreifenden Angabepflichten in IAS 1. Zu diesen Anforderungen gehören v.a. diejenigen in IAS 1.122, die sich auf Ermessensentscheidungen beziehen, die den größten Einfluss auf die im Abschluss erfassten Beträge haben.
Abschlussadressaten könnten z.B. auch interessieren oder fragen, wie die Annahmen, die das Management bei seiner Schlussfolgerung zur Unternehmensfortführung verwendet hat, mit den Annahmen zusammenhängen, die anderen Aspekten des Abschlusses zugrunde liegen.
Das Lehrmaterial enthält weiterhin eine exemplarische Szenarienanalyse mit Verweis auf veröffentliche IFRS IC Agenda Decisions sowie Ausführungen zu den Vorgaben von IAS 1, wenn kein Going concern mehr gegeben ist.
Going Concern: kommende Entwicklungen im IFRS
Das Thema der Unternehmensfortführung wurde auch als potenzieller Tagesordnungspunkt (potential agenda item) für die kommende Agendakonsultation des IASB identifiziert, für die es im März 2021 einen Request for Information veröffentlichen wird.
Mit dem Thema Going concern beschäftigt sich auch das IAASB und veröffentlichteim September 2020 das Diskussionspapier “Fraud and Going Concern in an Audit of Financial Statements: Exploring the Differences Between Public Perceptions About the Role of the Auditor and the Auditor's Responsibilities in an Financial Statement Audit”, welches bis zum 1. Februar 2021 offen zur Kommentierung steht.
Praxistipp: Angaben zu wesentlichen Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen
Vor dem Hintergrund der aktuell teils angespannten Lage ist es wichtig, die derzeit geltenden IFRS-Standards in Bezug auf die Beurteilung der Unternehmensfortführung zu beachten. Hierzu gehören insbesondere auch Angaben nicht nur zu wesentlichen Unsicherheiten, sondern auch zu den wesentlichen Ermessensentscheidungen.
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