IBOR-Reform Phase 2 in EU-Recht übernommen
Am 10.4.2020 hat der IASB Phase 2 seines IBOR-Projekts mit Veröffentlichung des Exposure Draft ED/2020/1 gestartet. Am 27.8.2020 wurde das finale Amendment veröffentlicht.
IBOR-Reform Phase 2: Änderungen
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen im Überblick:
- Eine Änderung der Ermittlung vertraglicher Zahlungsströme infolge der IBOR-Reform kann eine Modifikation darstellen, selbst wenn sich keine vertraglichen Bedingungen ändern. Als Übergangserleichterung kann für Barwertänderungen durch den Übergang auf die neuen Referenzzinssätze der practical expedient in IFRS 9.B5.4.5 angewendet werden. Dieser regelt die Behandlung von variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und sieht vor, dass eine Neuschätzung der vertraglichen Zahlungsströme aufgrund der Anpassung des variablen Zinses an den marktgerechten Referenzzins in der Regel keine Auswirkung auf den Buchwert des Finanzinstruments hat.
- Die Änderungen ermöglichen eine temporäre Befreiung von bestimmten Hedge Accounting-Vorschriften und somit eine Fortführung bilanzieller Sicherungsbeziehungen nach Übergang auf die neuen Referenzzinssätze. Eine Änderung des Referenzzinssatzes ist durch nachträgliche Anpassung der Dokumentation der Sicherungsbeziehung möglich.
- Zusätzliche Angabepflichten nach IFRS 7 im Anhang sollen den Adressaten ein Verständnis u.a. über Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus der IBOR-Reform ergeben, ermöglichen sowie die Steuerungsmechanismen des Unternehmens transparent gestalten.
- Consequential Amendments an IFRS 16 adressieren den Umgang mit lease modifications als direkte Folge der IBOR-Reform. Folgeänderungen an IFRS 4 ermöglichen es Versicherungsunternehmen, die IFRS 9 noch nicht anwenden, die Erleichterungen zur Abbildung von Modifikationen von Finanzinstrumenten unter IAS 39 analog anzuwenden.
EU-Übernahme, Anwendungsdatum und Transition
Die Änderungen zur IBOR Phase 2 wurden mit der
Verordnung (EU) 2021/25 der EU-Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 am 14. Januar 2021 im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2021 beginnen.
Eine vorzeitige Anwendung ist aber möglich. Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der Übergangsvorschriften, da diese eine retrospektive Anwendung vorsehen. Dadurch wird eine rückwirkende Wiederaufnahme (reinstate) bereits beendeter Hedge Accounting Beziehungen unter gewissen Voraussetzungen (siehe hierzu IFRS 9.7.2.44) ermöglicht. Eine Anpassung des Vorjahres ist allerdings nicht erforderlich.
Praxistipp: Hedge Accounting-Vorschriften überprüfen
Die Änderungen infolge der IBOR Phase 2 ermöglichen eine temporäre Befreiung von bestimmten Hedge Accounting-Vorschriften nach IFRS für den Zeitraum potenzieller Unsicherheiten aus der IBOR-Reform, sind jedoch an enge Bedingungen geknüpft.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.776
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.724
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.4921
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.2852
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
1.128
-
Urlaubsrückstellung berechnen
912
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
693
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
631
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
616
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
567
-
Antizipierte finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.03.2026
-
DRSC-Stellungnahme zu den Simplified ESRS
09.03.2026
-
ESMA veröffentlicht Public Statement zur Umsetzung von IFRS 18
26.02.2026
-
IASB veröffentlicht Vorschläge zur Änderung an IAS 28
26.02.2026
-
Stellungnahmen zum VSME-Standard an das BMJV eingegangen
25.02.2026
-
EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter
24.02.2026
-
Änderungshinweis zur Lageberichterstattung: DRSC schlägt Klarstellungen zum Umgang mit der CSRD vor
23.02.2026
-
Prüfung der Wirksamkeit von Risikomanagement- und Internen Kontrollsystemen: eine Herausforderung
19.02.2026
-
IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensation beschlossen
16.02.2026
-
Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen
02.02.2026