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09.10.2018
BFH-Kommentierung
Der BFH musste einen Fall entscheiden, in dem es um die Abgrenzung von Zahlungen als sofort abziehbare Betriebsausgaben oder nachträgliche Anschaffungskosten ging. An eine Gemeinde wurde eine Zahlung geleistet, damit eine Nutzungsbeschränkung, die auf einem Grundstück lag, beseitigt wurde. Wie die Richter urteilten, lesen Sie hier.
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