IDW kommentiert ED/2019/4 zu IFRS 17

Die Änderungsvorschläge des IASB zu IFRS 17 mit zahlreichen Vereinfachungen sind nach Ansicht des IDW noch weiter ausbaufähig.

Der IASB hat seinen Standardentwurf ED/2019/4 Amendments to IFRS 17 am 26.6.2019 veröffentlicht. Mit den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 sollen einige Erleichterungen implementiert werden. Die Kommentierungsfrist endete bereits am 25.9.2019.

Änderungen des ED/2019/4 zu IFRS 17 im Überblick

Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkt um ein Jahr auf den 1.1.2022. Entsprechend soll die für Versicherungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen geltende Frist zur (Erst-)Anwendung des IFRS 9 auch verlängert werden.
  • Erweiterung der Ausnahmen vom Anwendungsbereich, u.a. für bestimmte Kreditkartenverträge, die auch Versicherungsleistungen beinhalten. Ebenso sollen einzelne Kreditverträge, bei denen dem Schuldner bei Eintritt eines Versicherungsfalls Zahlungen erlassen werden vom scope des IFRS 17 ausgenommen werden.
  • Diverse Änderungen zum Ansatz und der Bewertung von Versicherungsverträgen, u.a. Verteilung der Anschaffungskosten (acquisition costs) unter bestimmten Voraussetzungen auf die erwarteten Vertragsverlängerungen.
  • Der Ausweis von Versicherungsverträgen in der Bilanz soll auf Basis von (i. d. R. größeren) Portfolien von Versicherungsverträgen erfolgen (nicht Gruppen).

IDW sieht noch (weiteren) Anpassungsbedarf

Das IDW begrüßt mit seiner am 11.10.2019 auf der eigenen Homepage veröffentlichten Stellungnahme von Ende September grundsätzlich die Initiative des IASB, punktuelle Änderungen an IFRS 17 mit der Zielsetzung vorzunehmen, die Kosten der Implementierung zu senken und die Entscheidungsrelevanz der Informationen für Investoren zu erhöhen. Das IDW unterstützt ein möglichst zeitnahes endorsement des IFRS 17, damit die deutschen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit haben, den neuen Standard für Berichtsperioden anzuwenden, die am 1.1.2022 beginnen.

Bei einigen Änderungen sieht das IDW jedoch noch Klarstellungs- bzw. Nachbesserungsbedarf. Insbesondere verweist das IDW auf die vom IASB nicht übernommene Forderung der Versicherungsbranche, auf die Bildung von sog. annual cohorts bei der Aggregation von Versicherungsverträgen zu verzichten (IFRS 17. BC173 ff.). Das IDW regt daher (nochmals) an, die Zulässigkeit anderer Methoden klarzustellen und die Entwicklung eines prinzipienbasierten Ansatzes zu prüfen.

Auch sind nach Ansicht des IDW die aktuellen Vorgaben zur unterjährigen Berichterstattung anpassungsfähig, da aktuell das Jahresergebnis von der Anzahl der unterjährigen Berichterstattung abhängig ist.

Praxishinweis: Spagat zwischen branchenspezifischem Standard und Prinzipienorientierung der IFRS nötig

IFRS 17 hält die Versicherungsbranche weiterhin auf Trab. Die aktuellen Änderungsvorschläge zeigen, dass das IASB einen Spagat wagen muss zwischen einem branchenspezifischen Standard und der Prinzipienorientierung der IFRS.

Schlagworte zum Thema:  IDW, IASB, IFRS