Tätigkeitsbericht 2019 der DPR veröffentlicht
Am 30.1.2020 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) ihren Tätigkeitsbericht 2019 veröffentlicht. 2020 wird sich die DPR verstärkt dem Goodwill-Impairment-Test widmen, da die Höhe der Wertansätze von Geschäfts- und Firmenwerten in den deutschen Konzernabschlüssen ein hohes Risiko darstelle.
Deutlicher Anstieg der Fehlerquote
Die Anzahl der kapitalmarktorientierten Unternehmen hat sich in den letzten drei Jahren auf dem Niveau von ca. 550 stabilisiert. Mit 20% lag die Fehlerquote im Berichtsjahr deutlich über dem Niveau des Vorjahres (15%). Der Anstieg ist insbesondere durch den Abschluss von mehr Anlassprüfungen als im Vorjahr begründet (meist fehlerhafte Rechnungslegung). 2019 gab es mit sechs Anlassprüfungen doppelt so viele wie 2018.
Die DPR hat im Jahr 2019 insgesamt 86 Prüfungen (Vorjahr: 84) abgeschlossen, davon 79 Stichprobenprüfungen, oben angesprochene sechs Anlassprüfungen und eine Prüfung auf Verlangen der BaFin. Die Fehlerquote im Bereich der Stichprobenprüfungen lag mit 13% leicht über dem Vorjahreswert. Sämtliche Anlass- und Verlangensprüfungen
wurden – wie bereits im Jahr 2018 – mit Fehlerfeststellungen beendet.
Zusammenfassend kann dies wie folgt dargestellt werden:
Zustimmungsquote zur Fehlerfeststellung weiterhin hoch
Ähnlich wie im Vorjahr haben 79% der Unternehmen der Fehlerfeststellung der DPR zugestimmt. Bei den neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 und IFRS 9 kam es bislang nicht zur Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung, es wurden aber Hinweise zur künftigen Rechnungslegung gegeben.
Nachschau und präventive Maßnahmen weiterhin im Fokus
Die Nachschau für das Jahr 2018 ergab, dass die festgestellten Fehler im nachfolgenden Abschluss, soweit erkennbar, korrigiert und die erteilten Hinweise umgesetzt wurden. Der Tätigkeitsbericht enthält in der Anlage eine Auswahl typisierter, im Jahr 2019 durch die DPR erteilter Hinweise zur künftigen Rechnungslegung.
Auch standen die präventiven Maßnahmen erneut im Fokus. Hervorgehoben wird der deutliche Anstieg der im Berichtsjahr 2019 eingereichten fallbezogenen Voranfragen (2019: 5, 2018: 1) sowie der erteilten Hinweise (2019: 66, 2018: 49).
Praxistipp: Goodwill-Impairment-Test ist „Dauerkandidat“
Der Tätigkeitsbericht 2019 offenbart keine wesentlichen Überraschungen. Aufgezeigt werden einige der wesentlichen Fehlerquellen in der Finanzberichterstattung. Der „Dauerkandidat“ Goodwill-Impairment-Test wird Unternehmen auch weiterhin im Enforcement begleiten. Mit der Ankündigung der DPR für 2020 sollte hierauf ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.
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Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.395
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.0832
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
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Urlaubsrückstellung berechnen
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Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
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Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
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