IASB verschiebt Änderungen an IAS 1 zum Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig
Der International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte bereits Ende Januar eine Änderung an IAS 1 – Classification of Liabilities as Current or Non-current. Die Änderungen sind nur als Klarstellung der bestehenden Regeln anzusehen und ändern – so das IASB explizit – nicht die bestehenden Regelungen. Mit Veröffentlichung der Änderungen vom 15.7.2020 wurde das Datum der Erstanwendung verschoben.
Abstellen auf die Rechte zum Stichtag
Die Änderungen sehen eine Anpassung des Wortlauts der miteinander verknüpften Paragraphen IAS 1.69d) und IAS 1.73 vor. Die Begriffe „unconditional“ und „discretion“ werden ersetzt durch „right“, sodass in beiden Fällen ausschließlich „Rechte“, die zum Ende der Berichterstattungsperiode bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben sollen. Ein Unternehmen hat demnach am Stichtag zu prüfen, ob mit den Rechten verbundene Konditionen (covenants, etc.), die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem Abschlussstichtag) getestet/überprüft werden, erfüllt sind oder nicht. Erwartungen des Managements, ob ein solches Recht tatsächlich auch ausgeübt wird, sollen unberücksichtigt bleiben.
IAS 1: Verschiebung des effective date – wegen Corona
Die Änderungen an IAS 1 legen in der bisherigen Fassung als Erstanwendungsdatum den 1.1.2022 fest. Wesentliche Auswirkungen hatte das IASB nicht erwartet. Aufgrund der Coronapandemie konnte jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Folgewirkungen ergeben könnten. Um Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung (z.B. Vertragsanpassungen, Covenantklauseln neu verhandeln) zu geben, wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr auf den 1.1.2023 verschoben.
Praxishinweis: IAS 1: Verschiebung des effective date schafft ausreichend Zeit für Prüfung der bestehenden Rechte
Der identifizierte Klärungsbedarf bei der Unterscheidung von kurz- und langfristigen Schulden für die Darstellung in der Bilanz ist durch die Änderung adressiert. Die am Abschlussstichtag bestehenden Rechte des Unternehmens sind daher genau anhand des konkreten Vertragswerks zu prüfen. Hierfür wurden jetzt weitreichende zeitliche Ressourcen eingeräumt.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
7.512
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.6881
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.321
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.810
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
1.759
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.5232
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.513
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.402
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.297
-
Abgrenzung Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden
1.190
-
Weitere Konkretisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
26.08.2024
-
Korrekturen an dem ESRS Set 1 - EU veröffentlicht neue deutsche Übersetzungen
19.08.2024
-
CSRD greift in den Aufstellungsprozess des Lageberichts ein
19.08.2024
-
IASB: Entwurf zu klimabezogenen und sonstigen Unsicherheiten veröffentlicht
15.08.2024
-
Konkretisierung der Berichtspflichten nach dem Ertragsteuerinformationsbericht
15.08.2024
-
Prüfungsvermerke und drohender Reputationsverluste im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung
06.08.2024
-
Sanktionen bei Nicht-Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichts
06.08.2024
-
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung
06.08.2024
-
Sanktionen bei unrichtiger Darstellung im Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD-Umsetzungsgesetz (RegE)
06.08.2024
-
BFH-Kommentierung: Alterfreizeitrückstellung
06.08.2024