IASB-Artikel zu möglichen Auswirkungen von COVID-19 auf die Finanzberichterstattung
Mitglieder des IASB bzw. des Technical Staff haben am 28.10.2020 einen Artikel veröffentlicht ( Applying IFRS Standards in 2020 – impact of covid-19), der die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie adressiert. Die im Artikel veröffentlichten Inhalte basieren auf einer Podiumsdiskussion „Applying IFRS Standards in 2020 – impact of covid-19“ der IFRS Virtual Conference im September 2020.
Die Podiumsdiskussion hatte zwei wesentliche Themen/Fragestellungen:
- Was Unternehmen in Zeiten erhöhter Unsicherheit bei der Entwicklung von Annahmen im Rahmen der Abschlusserstellung zu beachten haben;
- welche Informationen über die verwendeten Annahmen im Abschluss anzugeben sind.
Ergebnisse der Podiumsdiskussion
Als Ergebnis der Podiumsdiskussion wurde mit Blick auf die Corona-Pandemie die Bedeutung nachfolgender Aspekte festgehalten:
- Bilanzadressaten erwarten eine Konsistenz bzgl. der den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen und den Erwartungen des Managements hinsichtlich der Geschäfts- und operativen Entwicklung des Umfelds;
- die getroffenen Annahmen müssen auf belastbaren und vernünftigen Informationen beruhen;
- die Bilanzadressaten erwarten hinsichtlich der verwendeten „key assumptions“ eine unverzerrte, transparente sowie klare Berichterstattung.
Diskussion zu Annahmen und Schätzungen unter Unsicherheit
Mit zunehmender Unsicherheit wird die Vornahme von Schätzungen komplizierter und weniger gut objektivierbar. Dies wird von Seiten der Ersteller als zunehmend herausfordernd empfunden.
Als Reaktion auf die gestiegene Komplexität sollten nach Ansicht des IASB die in der Finanzberichterstattung enthaltenen Schätzwerte dennoch nicht auf Vor-Corona-Niveau „eingefroren“ („freeze“) werden. Erwartet wird eine Reaktion von Seiten der Unternehmer, die eine regelmäßige Überprüfung der Annahmen, zur Stärkung deren Legitimität zum Bilanzierungszeitpunkt, vorsieht. Dies sei sowohl eine interne Aufgabe (z.B. seitens des Audit Committee) als auch eine externe (seitens des Wirtschaftsprüfers). Hinweise durch Externe (Regulatoren, Prüfer) könnten aus Sicht des Managements den Eindruck eines „second guessing“ lassen, insbesondere wenn sich im Nachhinein in Realität ein anderes Ergebnis in den Finanzen einstellt. Das IASB ist aber der Ansicht, dass ein robuster Prozess nur förderlich („healthy“) sein kann.
Mit Verweis auf das IOSCO Statement on Importance of Disclosure about COVID-19 vom 29.5.2020 sei es auch nicht „falsch“ („wrong“) potenziell unvollständige Informationen einzubeziehen, solange das Management die besten verfügbaren Informationen nutzt, um gut begründete und unterstützte Entscheidungen zu fällen.
Diskussion zu Angabepflichten aufgrund der Corona-Pandemie
Nach IAS 1 sind Informationen über Ermessensentscheidungen anzugeben, die die im Abschluss enthaltenen Beträge am wesentlichsten beeinflusst haben (IAS 1.122). Weiterhin sind Informationen über die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten anzugeben, durch die ein beträchtliches Risiko zur wesentlichen Buchwertanpassung innerhalb des nächsten Geschäftsjahres entstehen kann (IAS 1.125).
Mögliche unternehmensspezifische Auswirkungen der Annahmen sind ebenso im Fokus. Eine angemessene Berichterstattung über Annahmen und Schätzungen wird insbesondere bzgl. des Expected-Credit-Loss-Modells nach IFRS 9 - und den damit verbundenen Angabepflichten nach IFRS 7 – im Artikel diskutiert.
Praxishinweis: Corona-Pandemie bestimmendes Thema für die Finanzberichterstattung
Die Corona-Pandemie ist auch in der Finanzberichterstattung für das Kalenderjahr 2020 das bestimmende Thema. Der Artikel des IASB zeigt wesentliche Aspekte zu Schätzungen und deren Anpassungen im Zuge der Corona-Zeit auf.
Hier geht es zum Artikel: Applying IFRS Standards in 2020 – impact of covid-19
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