Konsolidierungspaket IFRS 10–12: Post-Implementation Review

Der IASB hat das Projekt zur Überprüfung der IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 nach ihrer Einführung gestartet und hinterfragt die Anwendung der Standards in ausgewählten Feldern auf ihre Praxistauglichkeit.

Der IASB hat am 9.12.2020 eine Bitte um Informationsübermittlung (sog. Request for Information (RFI)) zu den Standards des Konsolidierungspakets IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht. Der RFI ist Teil des Post-Implementation Review (PIR) dieser Standards, das heißt der Überprüfung der Standards auf ihre Auswirkungen nach Erstanwendung in der Praxis. Die Rückmeldungen zum RFI werden seitens des IASB genutzt, um etwaige weitere Maßnahmen zu treffen. Das Projekt wurde im September 2019 auf die Agenda des IASB genommen. Stellungnahmen können bis zum 10.05.2021 eingereicht werden.

Identifizierte Themen zur möglichen Verbesserung

Folgende Fragen werden u.a. gestellt beziehungsweise als diskussionswürdig erachtet:

IFRS 10 Erstellung von (konsolidierten) Konzernabschlüssen:

Control - Power over an investee: Inwieweit ermöglicht die Anwendung von IFRS 10.10–14 und B11–B13 einem Investor, die relevanten Tätigkeiten eines Beteiligungsunternehmens zu identifizieren? Inwieweit können IFRS 10.B26–B33 bei der Bestimmung helfen, ob es sich bei den Rechten (des Investors) um Schutzrechte handelt?

Control – The link between power and returns: Helfen die Leitlinien/Faktoren in IFRS 10.B60 bei der Abgrenzung der Tätigkeit eines decision maker als Agent oder Principal?


IFRS 11 Bilanzierung von Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen:

Collaborative arrangements outside the scope of IFRS 11: Das IASB möchte herausfinden, wie verbreitet gemeinschaftliche Vereinbarungen in der Praxis sind, die nicht der Definition von IFRS 11 entsprechen, weil die Parteien der Vereinbarung keine gemeinsame Beherrschung haben. Ebenso möchte das IASB verstehen, wie solche Vereinbarungen in der Finanzberichterstattung abgebildet werden.


IFRS 12 Angabevorschriften über Beteiligungen an anderen Unternehmen:

Inwieweit die Vorschriften helfen, die Zielsetzung des Standards zu erfüllen. So wird gefragt, ob die Angabevorschriften ausreichen oder es weiterer Angaben bedarf (und wenn ja, welche), die bislang nicht in IFRS 12 vorgesehen sind?

Praxishinweis

Die Herausforderungen der Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach IFRS sind hinreichend bekannt. Es bleibt abzuwarten, ob die Erkenntnisse aus dem PIR zu IFRS 10–12 zukünftig hier eine (unternehmensspezifische) Verbesserung bringen.

Schlagworte zum Thema:  IASB, IFRS