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Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung, umgangssprachlich kurz "PSA" genannt, ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen.



Folgende Arten von PSA werden unterschieden:

  • Atemschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Fußschutz
  • Gehörschutz
  • Handschutz
  • Hautschutz
  • Kopfschutz
  • PSA gegen Absturz
  • PSA gegen Ertrinken
  • PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
  • Schutzkleidung
  • Stechschutz

Für die Bereitstellung und Anwendung von PSA sind folgende Vorschriften zentral: 89/656/EWG "PSA-Benutzungs-Richtlinie", PSA-Benutzungsverordnung, BGV A1 "Grundsätze der Prävention", BGR 189 ff. regeln den Einsatz und die Benutzung einzelner Arten von PSA.





Berufsbedingte Schwerhörigkeit

Ototoxische Gefahrstoffe und Lärm: Gefährliche Mischung für die Ohren

Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten, besonders in Branchen wie Bau und Metallverarbeitung. Ototoxische Stoffe können das Gehör zusätzlich schädigen, wobei eine Kombination mit Lärmbelastung das Risiko erhöht. Präventive Maßnahmen, wie Lärmschutz und die Reduzierung der Exposition gegenüber schädlichen Stoffen, sind entscheidend, um irreversible Hörschäden zu vermeiden.



IFA-Studie

Wie aktiv leuchtende Warnkleidung Leben retten kann

In vielen Arbeitsbereichen, wie dem Straßenverkehr, Baustellen oder Flughäfen, ist Warnkleidung ein unverzichtbarer Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Traditionell basierte diese Kleidung auf retroreflektierenden Materialien, deren Wirksamkeit jedoch stark von externen Lichtquellen abhängig ist. Deshalb arbeiten Hersteller nun an aktiv leuchtender Warnkleidung. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat kürzlich die Anforderungen und Prüfverfahren für diese innovative Schutzausrüstung untersucht.





Absturzunfälle

Gründächer: Absturzgefahr auf den grünen Inseln über der Stadt

Gründächer erfreuen sich wachsender Beliebtheit, denn sie sind ein wichtiger Baustein für gesündere und klimafreundlichere Städte. Doch für den Arbeitsschutz ergibt sich ein Problem: Handwerker müssen das Dach wegen Grün- und Wartungsarbeiten häufiger betreten als es bei anderen Dächern der Fall ist. Die Absturzgefahr für die Beschäftigte, die das Arbeiten in Höhen nicht immer gewohnt sind, ist dabei stets akut.



Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Atemschutzgeräte: Alles Wissenswerte zur DGUV-Empfehlung

Diese DGUV-Empfehlung gehört zu den Eignungsbeurteilungen. Mit ihr stellt der Arzt fest, ob eine Person die physischen und psychischen Grundlagen mitbringt, um eine bestimmte Arbeitstätigkeit ausüben zu können oder diese fortsetzen darf. Berufsgruppen, die hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind und für ihre Arbeit Atemschutzgeräte benötigen, sind z.B. Feuerwehrleute oder Soldaten.



Anpassungsüberprüfung von Atemschutzmasken

Atemschutzgeräte: Novellierte DGUV Regel richtet Fokus auf das Auswahlverfahren

Die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ wurde 2021 umfassend aktualisiert. Neu aufgenommen ist das Auswahlverfahren und die damit verbundene Anpassungsüberprüfung von Atemschutzmasken, mit der die Dichtheit der Maske vor dem Hintergrund der spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz und der körperlichen Voraussetzungen der Trägerperson bewertet werden kann.


Persönliche Schutzausrüstung

PSA-Kombinationen: Risiken von Wechselwirkungen unbedingt beachten

Bei vielen Tätigkeiten müssen von Beschäftigten gleichzeitig verschiedene Arten von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden, da am Arbeitsplatz Schutz gegen mehrere Gefährdungen notwendig ist. Welche Faktoren hat der Arbeitgeber zu berücksichtigen, um im Rahmen einer PSA-Kombination seinen Beschäftigten optimalen Schutz zu bieten? Welche Faktoren müssen bei einer Kompatibilitätsprüfung beachtet werden?











Covid-19-Pandemie

Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten

Die Frage, ob auch in Arbeitsstätten die Maskenpflicht gelten soll, beschäftigt Arbeitgeber:innen seit Beginn der Corona-Pandemie stetig aufs Neue. Aufgrund der immer wieder steigenden und sinkenden Inzidenzwerte seit März 2020, werden auch die Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes regelmäßig verschärft und geändert. Zuletzt wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 22.11.2021 überarbeitet und gilt vorerst bis zum 19.3.2022 fort.

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