Gefahren für das Auge - Wissenswertes & Schutz

Das Auge ist unser wichtigstes Sinnesorgan. Rund 90 % aller Eindrücke werden über die Augen wahrgenommen. Da ist es gut, dass das Auge mit Selbstschutzmechanismen ausgestattet ist. Augenlider und Tränenflüssigkeit schützen das Auge vor vielen Einwirkungen von außen. Fliegt etwas auf uns zu, schließen sich die Lider reflexartig.
Doch nicht immer funktioniert dieser Schutzmechanismus und nur manchmal gelingt es mit Hilfe der Tränenflüssigkeit einen Fremdkörper aus dem Auge zu spülen.
Gefahren fürs Auge: Fremdkörper, Flüssigkeiten, Funken und Strahlen
Gefahren für die Augen lauern bei unterschiedlichsten Tätigkeiten. Dazu gehören u. a.
- Splitter beim Schleifen, Sägen oder Bohren,
- Spritzer von Gefahrstoffen, Reinigungsmitteln, Säuren, Laugen oder heißen Flüssigkeiten,
- Funken beim Flexen oder Schweißen,
- UV- oder Laserstrahlen.
Metallsplitter können das Auge ernsthaft verletzen
Gerade bei der Metallbearbeitung sollte man die Schutzbrille nicht zu früh absetzen. Auch beim Saubermachen des Arbeitsplatzes können Metallsplitter ins Auge gelangen und es ernsthaft verletzen. Dann kann nur noch der Augenarzt helfen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin.
Augenverletzungen sind äußerst schmerzhaft
Wer schon einmal eine Verletzung am Auge hatte, weiß, wie sehr das schmerzt. Damit schützt sich das Auge und macht auf die Bedrohung für das Sehvermögen aufmerksam. Auch wenn der Augenarzt z. B. einen Splitter aus dem Auge bohren muss, können extreme Schmerzen auftreten.
Bereits kleine Verletzungen können schlimme Entzündungen verursachen
Besonders schlimm für das Auge sind Verätzungen. Hornhauttrübungen oder Verwachsungen sind meist nicht mehr reparabel. Aber auch bereits kleinste Verletzungen können dazu führen, dass Keime ins Auge eindringen und es zu einer schweren Entzündung kommt.
Schutzmaßnahmen gegen Augenverletzungen
Beim Einsatz von Augenschutz ist es erforderlich, dass dieser einen ausreichenden Schutz vor den in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdungen bietet. Darüber hinaus ist bei der Auswahl auch auf einen ausreichenden Tragekomfort zu achten.
Dies ist besonders wichtig, wenn die Beschäftigten weitere PSA wie z. B. Gehörschutz und/oder Kopfschutz tragen müssen (z. B. können Brillenbügel Kapselgehörschützer in ihrer Wirksamkeit erheblich beeinflussen; auch können Augen- und Atemschutz sich gegenseitig behindern).
Die Pflicht zum Tragen von Augen- oder Gesichtsschutz wird durch Gebotszeichen kenntlich gemacht.
Bei Verdacht auf eine Augenverletzung sollte der Mitarbeiter direkt zum Augenarzt gehen.
Gefahren für das Auge: Prävention von Augenverletzungen - Mitarbeiter unterweisen
Mitarbeiter müssen immer wieder auf Gefahren hingewiesen und darin geschult werden, wie sie sie sich mit Persönlichen Schutzausrüstungen schützen können. Im Hinblick auf das Thema Auge könnte eine Unterweisung z. B. beinhalten:
- die unterschiedlichen mechanischen, optischen, thermischen oder chemischen oder anderen Gefährdungen, z. B. durch Späne, Staub, Laser, UV-Strahlung, Hitze oder Gefahrstoffe,
- die unterschiedlichen Arten von Augenschutz, z. B. Gestellbrillen, Korbbrillen, Schutzschirme oder -schilde,
- Regeln zur sicheren Nutzung, z. B. richtiger Augeschutz für die Tätigkeit, Reinigung und Hygiene, Vorgehen bei Beschädigungen.
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