Zusammenfassung

 
Begriff

Augen- und Gesichtsschutz sind ein Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Trotz der Auswahl sicherer Arbeitsverfahren und entsprechender Schutzmaßnahmen sind die Augen und das Gesicht in vielen Arbeitsbereichen und bei zahlreichen Tätigkeiten schädigenden äußeren Einflüssen ausgesetzt. Der Einsatz von Schutzbrillen bzw. Augenschutz und Gesichtsschutz als Persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich. Zum Augen- und Gesichtsschutz gehören:

  • Gestellbrillen
  • Korbbrillen
  • Korrektionsschutzbrillen
  • Vorstecker
  • Schutzschilde
  • Schutzschirme/Visiere
  • Schutzhauben
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Augen- oder Gesichtsverletzungen zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern Augen- bzw. Gesichtsschutz zur Verfügung gestellt werden. Generelle Rechtsgrundlage für den Einsatz von PSA sind die PSA-Benutzungs-Richtlinie 89/656/EWG bzw. die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

Konkrete Anforderungen an die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz gehen aus der DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" hervor. Anhang 3 Nr. 3 DGUV-R 112-192 enthält Beispiele für Normen, die in Verbindung mit Augen- und Gesichtsschutz relevant sind.

1 Gefährdungen

Tab. 1 enthält mögliche Gefährdungen, die zu einer Schädigung der Augen oder des Gesichts führen können. Bei vielen Tätigkeiten ist mit dem Zusammentreffen mehrerer Gefährdungen zu rechnen. So entstehen z. B. beim Austritt von Flüssigkeiten oder Gasen unter hohem Druck gleichzeitig mechanische, chemische und thermische Gefährdungen.

 
Gefährdung Beschreibung
mechanisch
  • Fremdkörper, die auf das Auge treffen und in das Auge eindringen können.
  • Staubpartikel können zwischen Lider und Augapfel gelangen und zu Reizungen oder zu Entzündungen führen, ohne die Hornhaut des Auges zu verletzen.
  • Späne, Splitter, Körner etc., die auf das Auge treffen, führen beim Eindringen in die Hornhaut zu Verletzungen (Geschwindigkeit und Größe des Fremdkörpers bestimmen das Schadensausmaß).
optisch
  • Eine optische Schädigung des Auges entsteht durch die Energie von Strahlung aus natürlichen oder künstlichen Lichtquellen, die auf das Auge auftrifft (Erwärmung des Auges). Die Gefährdung ist abhängig von der Wellenlänge der Strahlung. Man unterscheidet zwischen ultravioletter Strahlung, sichtbarem Licht, infraroter Strahlung und Laserstrahlung. Besteht nicht nur direkte Strahlung, sondern auch Streustrahlung, ist eine Arbeitsbrille mit Seitenschutz erforderlich.
chemisch
  • Eine chemische Schädigung des Auges wird durch feste, flüssige oder gasförmige Stoffe hervorgerufen, die in das Auge eindringen und zu Verätzungen führen können. Da chemische Stoffe auch seitlich auf das Auge einwirken können, ist ein umfassender Augenschutz erforderlich.
  • Chemische Schädigungen durch feste Stoffe entstehen erst durch das Reagieren mit der Augenflüssigkeit. Gasförmige Stoffe sind Dämpfe, Nebel und Rauche, die zu Schädigungen der Schleimhäute der Augen führen können. Schädigende flüssige chemische Stoffe sind vorwiegend Säuren und Laugen, wobei von Laugen die größeren Gefährdungen ausgehen.
thermisch
  • Eine thermische Schädigung der Augen wird bei allen extremen Temperatureinwirkungen hervorgerufen. Kälteeinwirkung (Aufenthalt in kalter Witterung oder Kühlhäusern) kann zum Tränen des Auges und zu Erfrierungserscheinungen führen. Hitzeeinwirkungen als Strahlungswärme (von Öfen) oder als Berührungswärme (Auftreffen heißer Flüssigkeiten oder Fremdkörper) kann zu Verbrennungen führen.
biologisch
  • Biologische Agenzien (Bakterien, Viren, Sporen) können über das Auge in den Körper gelangen und Infektionen verursachen.
elektrisch
  • Bei Schaltarbeiten oder Kurzschlüssen in elektrischen Energieverteilungsanlagen können Störlichtbögen entstehen. Durch die entstehenden hohen Temperaturen und wegspritzende Teilchen besteht die Gefahr, dass Auge und Gesicht erheblich geschädigt werden.

Tab. 1: Mögliche Gefährdungen für Augen und Gesicht

2 Arten von Augen- und Gesichtsschutz

Die Augenschutzgeräte bestehen im Allgemeinen aus dem Tragkörper und den Sichtscheiben. Die Tragkörper sind Schutzbrillen und, wenn außerdem der Schutz von Gesicht, Hals und der Atemwege erforderlich ist, sind es Schutzschilde, Schutzschirme oder Schutzhauben.

Die Tragkörper müssen je nach Art und Größe der Einwirkungen über eine ausreichende mechanische Festigkeit und Beständigkeit gegen Temperatureinwirkungen und Chemikalien verfügen. Die mechanische Festigkeit wird unterschieden in schwache und starke Stoßbelastung. Tragkörper enthalten als Kennzeichnung das Identifikationszeichen des Herstellers, den Verwendungsbereich und das Zeichen für die Stoßprüfung (falls zutreffend).

Der Schutzschild wird vom Benutzer mit einer Hand gehalten. Es schützt neben den Augen auch das Gesicht und Teile des Halses vor herumfliegenden Spänen und Splittern, vor Chemikalien und Strahlung. In dem Schutzschild ist ein ausreichend großes Fenster, in das die erforderlichen Sichtscheiben eingesetz...

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