Zur Bildschirmbrille herrscht in der betrieblichen Praxis viel Unsicherheit, insbesondere zur Frage, wann diese notwendig wird und wer die Kosten dafür trägt. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und einige Gerichtsurteile schaffen hier aber Klarheit.mehr
Europarechtlichen Vorgaben folgend muss Deutschland im Rahmen des Arbeitsschutzes gewährleisten, dass sich die Beschäftigten einer präventivmedizinischen Überwachung unterziehen können. National wurde dieses vorgegebene Ziel durch die „Wunschvorsorge“ umgesetzt. In der Praxis ist allerdings festzustellen, dass diese Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge weitestgehend unbekannt ist. Hier erhalten Sie die wesentlichen Hintergründe der Wunschvorsorge.mehr
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Viele „Ehrenamtliche“ gehen bisweilen an die Grenzen ihres Leistungsvermögens. Das trifft vor allem bei der Hilfe in den neuen Herausforderungsfeldern wie der Kriegs-, Flüchtlings- und Flutopferhilfe zu. Was sollten ehrenamtlich Tätige über die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wissen? Was sollte man vor und während des Einsatzes beachten, um möglichst gesund zu bleiben?mehr
Die Prüfung der gesundheitlichen Eignung für sogenannte „gefahrgeneigte Tätigkeiten” ist seit Inkrafttreten der ArbMedVV ein Diskussionsthema in vielen Unternehmen. Es gibt dazu zahlreiche Meinungen, aber oft wenig Klarheit. In diesem Top-Thema werden die verschiedenen und oft verwirrenden Aspekte von Eignungsuntersuchungen im betrieblichen Kontext beschrieben.mehr
Mit dem Hautarztverfahren können Ärzt:innen sowie Unfallversicherungsträger schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen, um einer dermatologischen Berufskrankheit vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, in ihrem Beruf zu bleiben. Für die „grünen Berufe“ hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bereits vor 20 Jahren dieses Verfahren eingeführt. Denn in diesen Bereichen gibt es ganz besonders viele Betroffene mit berufsbedingten Ekzemen und Allergien.mehr
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) „soll“ die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden. „Soll“-Vorschriften geben in der Praxis immer wieder Anlass zum Streit: Heißt „sollen“ auch „müssen“ und wenn nicht, was sind die Folgen?mehr
Tätigkeiten in den Nachtstunden lassen sich im Arbeitsleben nicht gänzlich vermeiden. Dies betrifft nicht nur Bereiche, in denen dies dem Berufsbild immanent ist (wie z. B. in Krankenhäusern und bei der Polizei), sondern auch solche, in denen sich heutige Lebensformen und Gewohnheiten widerspiegeln wie z. B. in der Gastronomie und dem Freizeitverhalten der Menschen. Arbeitnehmer haben bei Nachtarbeit Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge.mehr
Beim Umgang mit Biostoffen stellt sich auch immer die Frage, ob die Beschäftigten über eine entsprechende Immunität verfügen bzw. wie diese als Maßnahme des Arbeitsschutzes erlangt werden kann.mehr
Werden Arbeitnehmende für Dienstreisen oder Entsendungen ins Ausland geschickt, sind oftmals Schutzimpfungen nötig. Was hat sich hier durch die Coronapandemie geändert? Gibt es eine Impfpflicht bei Entsendungen? Und wer trägt die Kosten für berufsbedingte Impfungen? mehr
Ist eine arbeitsmedizinisch erforderliche Untersuchung korrekt durchgeführt worden, kann der betroffene Arbeitnehmer wegen der daraus resultierenden Folgen (Arbeitsplatzverlust) gegen den Betriebsarzt keinen Schadensersatzanspruch durchsetzen.mehr
Wann ist die arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht, wann nicht? Wann müssen und wann dürfen Beschäftigte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Betriebsarzt? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, welche Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer? Es gibt drei Arten von arbeitsmedizinischer Vorsorge, für die jeweils sehr unterschiedliche Regeln gelten.mehr
Die Corona-Pandemie stellt auch an die Betriebsärzte besondere Anforderungen und Herausforderungen. Welche Aufgaben dem Betriebsarzt zukommen, hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (AfAMed) zusammengefasst.mehr
Die arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt mit der Beurteilung von Belastungen am Arbeitsplatz und den entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Aber auch die nachgehende Vorsorge gehört dazu. Dabei geht es um Auswirkungen auf die Gesundheit, die erst später sichtbar werden.mehr
Auch wenn die Benzolhomologen Toluol und Xylol nicht so gesundheitsgefährdend sind wie das Benzol selbst, stellen sie nichtsdestotrotz ein immer noch erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die G 29 wendet sich daher an Beschäftigte, die regelmäßigen Kontakt mit Lösungs-, Verdünnungs- und Reinigungsmitteln sowie anderen Arbeitsmitteln mit diesen Benzolhomologen haben.mehr
Die arbeitsmedizinische Vorsorge G 30 richtet sich an Beschäftigte, die an extremen Hitzearbeitsplätzen wie einem Stahlkocher arbeiten müssen. In den meisten Fällen handelt es sich bei ihr daher um eine Eignungsuntersuchung, damit also auch eine Pflichtvorsorge, die darüber entscheidet, ob ein Arbeitnehmer körperlich in der Lage ist, besonders „heiße Tätigkeiten“ auszuführen.mehr
Rund 80 Prozent der Menschen erleiden mindestens einmal im Leben eine Muskel-Skelett-Erkrankung. Grund hierfür sind in vielen Fällen die körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz. Mit der G 46-Untersuchung sollen die Folgen von arbeitsbedingten Belastungen des Beschäftigten ermittelt und bei Erkrankung Möglichkeiten für eine wirksame Therapie identifiziert werden.mehr
Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe sind in deutschen Betrieben weit verbreitet. Die Höhe und Dauer der Exposition an einem bestimmten Arbeitsplatz entscheiden darüber, ob für die Tätigkeit eine G 40-Untersuchung als Angebots- oder Pflichtvorsorge durchgeführt werden muss.mehr
Die G 28-Untersuchung richtet sich an Beschäftigte, die in Räumen tätig werden sollen, in denen Sauerstoffkonzentrationen zwischen 13 und 17 Volumenprozent herrschen.mehr
Schweißer sind bei ihrer Arbeit vielen gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt. Ein besonders großes Gesundheitsrisiko bergen die Schweißrauche. Bei der G 39-Untersuchung findet der Arzt heraus, ob und wie Schweißrauche insbesondere die Atmungsfunktionen des Beschäftigten geschädigt haben.mehr
Bei obstruktiven Atemwegserkrankungen handelt es sich um weit verbreitete Verengungen (Obstruktionen) der Atemwege. Dazu zählen die chronische Bronchitis, das Lungenemphysem und Bronchiektasen. Betroffen sind Beschäftigte in sehr unterschiedlichen Branchen, vom Friseurhandwerk bis hin zu Gießereien und der Landwirtschaft. Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 23 (G 23-Untersuchung) richtet sich somit an Beschäftigte mit sehr diversen beruflichen Hintergründen.mehr
In vielen Berufen spielt der Schutz vor Infektionskrankheiten eine zentrale Rolle. Das sind vor allem Tätigkeiten, bei denen ein enger Kontakt mit Menschen und Tieren zum Alltag gehört – also jederzeit Ansteckungsgefahr für die Beschäftigten besteht. Die G42 „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“ will diese Gefährdung auf ein Minimum reduzieren.mehr
In manchen Unternehmen spielen Tätigkeiten mit erhöhter Absturzgefahr eine große Rolle. Der Wunsch nach Erbringung eines Nachweises der gesundheitlichen Eignung für diese teils äußerst gefahrgeneigten Tätigkeiten ist nachvollziehbar. Risiken für Maschine und Mensch sollen durch die G 41-Untersuchung auch wegen der damit verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen minimiert werden.mehr
Arbeiten im Büro ist heute in der Regel gleichbedeutend mit dauerhaftem Sitzen am Bildschirm-arbeitsplatz. Dauersitzen und vielstündiges Sehen in Bildschirmentfernung sind Beanspruchungen, für die der Mensch nicht optimiert ist. Deshalb können daraus Belastungen entstehen, die Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit am Bildschirmarbeitsplatz negativ beeinflussen können.mehr
Die G35-Untersuchung gilt umgangssprachlich als „Tropen-Untersuchung“ für Entwicklungshelfer, Ingenieure und Diplomaten. Dabei wendet sie sich auch an Personen, die in den Subtropen und sogar Polarregionen arbeiten wollen.mehr
Berufsgruppen mit hohen gesundheitlichen Risiken wie Feuerwehrleute oder Soldaten benötigen für ihre Arbeit Atemschutzgeräte. Die G26 untersucht die Belastungen der Atemschutzgeräteträger vor dem Hintergrund von Gerätegewicht, Atemwiderstand, körperlicher Anstrengung und Umgebungstemperatur.mehr
In vielen Unternehmen spielen Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten eine große Rolle. Der Wunsch nach Erbringung eines Nachweises der gesundheitlichen Eignung für diese teils gefahrgeneigten Tätigkeiten ist nachvollziehbar. Risiken für Maschine und Mensch sollen durch die G 25-Untersuchung auch wegen der damit verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen minimiert werden.mehr
Insbesondere bei Feuchtarbeit und im Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen können Hauterkrankungen auftreten. Die G 24-Untersuchung dient dem Schutz von Arbeitnehmern, die durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen ausgesetzt sind.mehr
Werden Beschäftigte in Lärmbereichen tätig, ist grundsätzlich die Gefahr einer Gehörschädigung gegeben. Im Rahmen der G20-Untersuchung „Lärm“ werden Schädigungen des Gehörs durch Lärm frühzeitig erkannt.mehr
Zum Betriebsarzt geht man nicht erst, wenn man krank ist. Und hingehen muss man heute nicht unbedingt. Denn für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung reicht manchmal ein Online-Termin.mehr
G-Untersuchungen sind ärztliche Untersuchungen auf Basis der Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie waren lange Zeit ein Synonym für die gängigsten arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Routineuntersuchungen. Welche Bedeutung haben sie im Rahmen der heutigen arbeitsmedizinischen Vorsorge? Und was sollte man generell über die Vorsorge wissen?mehr
Die Versorgung durch Betriebsärzte ist rückläufig. Das hat die Fraktion Die Linken mit einer kleinen Anfrage bei der Bundesregierung in Erfahrung gebracht. Sie fordert mehr Personal für den Arbeitsschutz.mehr
Ihre Kinder haben wieder einmal eine Erkältung mit nach Hause gebracht. Nun hat es auch Sie erwischt. Der Hals kratzt, der Kopf schmerzt, Husten und Schnupfen plagen Sie. In diesem Fall ist der Hausarzt der richtige Ansprechpartner. Plagen Sie aber Rückenschmerzen und Sie vermuten, dass diese vom ständig langen Sitzen bei der Arbeit am Computer kommen, dann sind Sie beim Betriebsarzt besser aufgehoben.mehr
Bau und Betrieb von Windkraftanlagen stellen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz spezielle Anforderungen. Eine Sonderstellung nehmen zudem die Arbeitsbedingungen auf Offshore Windkraftanlagen ein. Dort sind die physischen und psychischen Belastungen besonders groß. Erste Hilfe leisten ist hier eine besondere Herausforderung.mehr
Betriebsärzte sind eine wichtige Säule des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Ihre Aufgaben sind vielfältig und sie sind unverzichtbarer Mittler und Berater zwischen Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.mehr
Zwei neue Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) wurden veröffentlicht, eine zu Impfungen, die andere zu Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE). Vorgaben für Arbeitgeber werden konkretisiert.mehr
Asthma durch Mehlallergie lässt sich am besten dadurch verhindern, dass Bäcker dem Allergen so wenig wie möglich ausgesetzt sind. Es ist daher wichtig, das Mehl nicht von der Arbeit nach Hause zu tragen, sagt Prof. Dennis Nowak von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM).mehr
Wer alles gleichzeitig machen muss oder dauernd bei der Arbeit unterbrochen wird, lässt bei der Leistung nach. Und gestresst fühlen sich die so Beanspruchten, egal ob sie jung oder schon älter sind. Doch bereits kleine Maßnahmen können für Entlastung sorgen.mehr
Einen Termin beim Arzt hat niemand gern. Generell verbindet man mit einem Arztbesuch Krankheit. Doch der Betriebsarzt ist auch Ratgeber in Sachen Prävention. Er kann in seelischen Krisensituationen zur Seite stehen und präventive Maßnahmen zum Gesundbleiben empfehlen.mehr
Er kennt seine Patienten und er weiß über ihre Arbeit bestens Bescheid. Eine der Hauptaufgaben des Betriebsarztes sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Doch auch andere Themen fallen in sein Ressort.mehr
Ende letzten Jahres hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) drei weitere Arbeitsmedizinische Regeln veröffentlicht. Damit gibt es nun insgesamt fünf Regeln. Die Regeln konkretisieren die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).mehr
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 wurde geändert und ergänzt. Die Änderungen beziehen sich auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.mehr
Wird wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ein Arzt besucht, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Gleiches gilt für arbeitsmedizinische Vorsorge und andere vorgeschriebene Untersuchungen.mehr