Arbeitsmedizinische Betreuung: Online zum Betriebsarzt gehen

Zum Betriebsarzt geht man nicht erst, wenn man krank ist. Und hingehen muss man heute nicht unbedingt. Denn für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung reicht manchmal ein Online-Termin.

Schon seit Längerem ist die telefonische Beratung erlaubt, seit 2018 jetzt auch eine Fernbehandlung. Ein Betriebsarzt kann also z. B. eine Videosprechstunde anbieten. Oder per Video zugeschaltet an der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen. Auch Webinare kann er durchführen oder Unternehmen per Videokonferenz an allen Standorten weltweit zu arbeitsmedizinischen Themen beraten.

Technische und räumliche Voraussetzungen

  • Telemedizin per Videotechnik funktioniert nur sicher und verlässlich, wenn die Technik dafür ausgereift ist. Dazu gehören eine gute und stabile Internetverbindung sowie eine gute Bildqualität.
  • Bei der Übertragung muss ein höchstes Maß an Datensicherheit gewährleistet sein. Empfehlenswert ist deshalb die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Anbieter für Videosprechstunden.
  • Um beim Online-Gespräch mit dem Arzt die Privatsphäre sicherzustellen, ist ein separater Raum unabdingbar. Denn auch online unterliegt das Gespräch der Schweigepflicht.

Manchmal braucht es Assistenz vor Ort

Müssen diagnostische Befunde erhoben werden, kann ein Assistent vor Ort notwendig sein. Er misst z. B. den Blutdruck oder führt ein EKG durch. Die Untersuchungsergebnisse übermittelt der Assistent danach elektronisch an den Arzt. Dieser wertet die Ergebnisse aus. Das ärztliche Beratungsgespräch mit dem Beschäftigten findet anschließend mit Hilfe von Videotechnik statt.

Weitere Möglichkeiten online als Betriebsarzt aktiv zu sein

Auch eine Einzelarbeitsplatzbeurteilung lässt sich meist gut aus der Ferne durchführen. So lassen sich u. a. Fragen zur ergonomischen Gestaltung oder zu einzelnen Arbeitsabläufen mit Hilfe einer Videoübertragung beurteilen. Dies spart Zeit und Geld.

Grenzen der Telemedizin

Stehen körperliche Untersuchungen an, geht das nur im persönlichen Termin. Der Betriebsarzt beobachtet dabei u. a. die Körperhaltung und den Händedruck des Beschäftigten. Auch Auffälligkeiten wie Schwitzen oder ein ungewöhnlicher Körpergeruch, die auf Erkrankungen hinweisen können, kann er nur im direkten Kontakt wahrnehmen.  

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