AMR: Neue Regeln zu Impfungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen

Zwei neue Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) wurden veröffentlicht, eine zu Impfungen, die andere zu Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE). Vorgaben für Arbeitgeber werden konkretisiert.

Die Arbeitsmedizinischen Regeln zu Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (AMR 6.5) befasst sich damit, wie Arbeitgeber und Ärzte ihre Verpflichtungen zu Impfungen beim Umgang mit Biostoffen erfüllen können.

Denn den Mitarbeitern ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Impfung anzubieten, wenn sie bei Ihrer Tätigkeit mit Erregern in Berührung kommen können, vor denen sie durch eine Impfung geschützt werden können.

AMR Nummer 6.5: Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Ein tätigkeitsbedingtes und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Infektionsrisiko besteht nach der AMR 6.5 neben einer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen etwa u. a. bei der Arbeit mit Menschen, Tieren oder Pflanzen.

Wer also in der Pflege, in der Kindertagesstätte, in der Landwirtschaft oder Gärtnerei arbeitet, hat Anspruch auf bestimmte Impfungen. Als Arbeitsschutzmaßnahme müssen sie vom Arbeitgeber nicht nur angeboten, sondern auch bezahlt werden.

AMR Nummer 13.2: Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System

In der AMR 13.2 wird ausführlich beschrieben, wann von einer erhöhten körperlichen Belastung auszugehen ist und welche verschiedenen Formen es davon gibt. So wird z. B. unterschieden zwischen der Handhabung einer Last in

  • Heben,
  • Halten,
  • Tragen,
  • Ziehen oder
  • Schieben.

Auch auf erzwungene Körperhaltungen wird ebenso eingegangen wie auf repetitive manuelle Tätigkeiten.

Gemeint sind damit gleichförmige und ähnliche Arbeitsabläufe, die in ständiger Wiederholung mit den Händen bzw. Armen ausgeführt werden. Hierzu gehört z. B. auch das Klicken der PC-Maus. Diese Tätigkeit kann das RSI-Syndrom verursachen, den so genannten Maus-Arm.

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Anforderungen für den Arbeitgeber

Die wichtigsten Anforderungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge für den Arbeitgeber finden Sie in unserem gleichnamigen Lexikonstichwort.

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