Neue Regeln zu Impfungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen
Die Arbeitsmedizinischen Regeln zu Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (AMR 6.5) befasst sich damit, wie Arbeitgeber und Ärzte ihre Verpflichtungen zu Impfungen beim Umgang mit Biostoffen erfüllen können.
Denn den Mitarbeitern ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Impfung anzubieten, wenn sie bei Ihrer Tätigkeit mit Erregern in Berührung kommen können, vor denen sie durch eine Impfung geschützt werden können.
AMR Nummer 6.5: Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Ein tätigkeitsbedingtes und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Infektionsrisiko besteht nach der AMR 6.5 neben einer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen etwa u. a. bei der Arbeit mit Menschen, Tieren oder Pflanzen.
Wer also in der Pflege, in der Kindertagesstätte, in der Landwirtschaft oder Gärtnerei arbeitet, hat Anspruch auf bestimmte Impfungen. Als Arbeitsschutzmaßnahme müssen sie vom Arbeitgeber nicht nur angeboten, sondern auch bezahlt werden.
AMR Nummer 13.2: Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
In der AMR 13.2 wird ausführlich beschrieben, wann von einer erhöhten körperlichen Belastung auszugehen ist und welche verschiedenen Formen es davon gibt. So wird z. B. unterschieden zwischen der Handhabung einer Last in
- Heben,
- Halten,
- Tragen,
- Ziehen oder
- Schieben.
Auch auf erzwungene Körperhaltungen wird ebenso eingegangen wie auf repetitive manuelle Tätigkeiten.
Gemeint sind damit gleichförmige und ähnliche Arbeitsabläufe, die in ständiger Wiederholung mit den Händen bzw. Armen ausgeführt werden. Hierzu gehört z. B. auch das Klicken der PC-Maus. Diese Tätigkeit kann das RSI-Syndrom verursachen, den so genannten Maus-Arm.
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Anforderungen für den Arbeitgeber
Die wichtigsten Anforderungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge für den Arbeitgeber finden Sie in unserem gleichnamigen Lexikonstichwort.
Das könnte Sie auch interessieren:
Schutz vor Kontamination - sicherer Umgang mit gefährlicher Post
Betriebliche Gesundheitsförderung - Besser gegen Rückenbeschwerden vorbeugen
Betriebsarzt - zentraler Ansprechpartner bei der Wiedereingliederung
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.475
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
5421
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
401
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
387
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
234
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
176
-
Erfolgreich BEM-Gespräche führen
158
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
154
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
138
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
128
-
Wie Schichtarbeit und Schlafmangel das Long Covid-Risiko erhöhen
02.10.2026
-
Jährlich 600 Euro pro Beschäftigten steuerfrei für die betriebliche Gesundheitsförderung - was Unternehmen wissen müssen
01.10.2026
-
Betrieblicher Hitzeschutz: fit für kommende Sommer
30.09.2026
-
KI revolutioniert die Schichtplanung: Effizienz trifft Zufriedenheit
29.09.2026
-
Arbeitsunfälle 2025 auf neuem Tiefstand – jedoch mehr Wegeunfälle
25.09.2026
-
Aachener Modell: Gewaltprävention im Betrieb
24.09.2026
-
DGUV-Information zu gesunden Schulen: Belastungsmanagement in schwierigen Zeiten
22.09.2026
-
Gesund arbeiten im Hochbau: Mit "KlimaResist“ gegen Hitze und Extremwetter
27.08.2026
-
Bauindex 2026: Wie Unternehmen Bauprojekte sicher und effizienter gestalten können
24.08.2026
-
Neue Anwendung ResilienzCheck.org stärkt Unternehmensresilienz in Krisenzeiten
20.08.2026