Schutz vor Gefahrstoffen : Sicherer Umgang mit gefährlicher Post

Postsendungen können Sprengstoff enthalten oder mit Viren oder Bakterien kontaminiert sein. Zum Glück ist Ersteres extrem selten und der zweite Fall als Gefährdung von Poststellenmitarbeitern in Europa noch nicht vorgekommen. Doch sicher ist sicher.

Nachdem 2001 in den USA Postsendungen mit Milzbrandsporen kontaminiert waren, ist man daran interessiert auch in Deutschland ein mögliches Risiko im Arbeitsumfeld der Poststellen besser bewerten zu können. Deshalb haben der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und das Robert Koch Institut (RKI) die Information " Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen biologischen Agenzien in Poststellen und beim Umgang mit Poststücken in Abhängigkeit von der Gefährdungslage" veröffentlicht. Darin stehen Hinweise zu Maßnahmen und Vorkehrungen für vier Gefährdungslagen. Die ideale Ergänzung für die Praxis ist ein entsprechendes Lernmodul.

Gefährliche biologische Agenzien können den Tod verursachen

Bei den Empfehlungen geht es ausschließlich um den Umgang mit Poststücken, die mit gefährlichen biologischen Agenzien kontaminiert sein könnten. Diese Biostoffe können den Beschäftigten erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügen oder sogar zum Tode führen. Außerdem gibt es dagegen keine oder nur ungenügende Gegenmaßnahmen.

Im Regelfall gilt keine Gefährdung

Poststellen gibt es in Firmen, Behörden und Institutionen. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen, wie gefährdet die Poststelle hinsichtlich krimineller oder terroristischer Anschläge sein könnte. Grundlage sind dafür vier Gefährdungslagen. Im Regelfall gilt bei Poststellen die Gefährdungslage 1 = keine Gefährdung.

Maßnahmen und Vorkehrungen bei kontaminierter Post

Neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nennen die Empfehlungen auch unterschiedliche Vorkehrungen, die getroffen werden können. Ausführlich beschrieben sind zudem die Maßnahmen und Vorkehrungen für die Gefährdungslage 2, bei der davon ausgegangen wird, dass eine akute Gefährdung durch Kontakt mit kontaminierter Post bestehen könnte. In diesem Fall sollte eine Dienstanweisung erfolgen und die Beschäftigten entsprechend geschult werden.

Beschäftigte zu Schutzmaßnahmen schulen

Bei einer Schulung zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen wird u. a. vermittelt, dass Essen, Trinken und Rauchen in den Arbeitsbereichen verboten ist, in denen Post geöffnet wird. Bei einer speziellen Schulung zum Schutz vor gefährlichen biologischen Agenzien wird auch der Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie Handschuhen oder Schutzmaske, geübt. Für die Schulungen eignet sich das Lernmodul Schutz vor biologischen Agenzien in Poststellen, das interaktiv genutzt oder als PDF ausgedruckt werden kann.

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