- Benzolhomologe (Toluol, Xylol): Alles Wissenswerte zur G 29-Untersuchung
- Hitzearbeiten: Alles Wissenswerte zur G 30-Untersuchung
- Belastungen des Muskel- und Skelettsystems: Alles Wissenswerte zur G 46-Untersuchung
- Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein: Alles Wissenswerte zur G 40-Untersuchung
- Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre: Alles Wissenswerte zur G 28-Untersuchung
- Schweißrauche: Alles Wissenswerte zur G 39-Untersuchung

Insbesondere bei Feuchtarbeit und im Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen können Hauterkrankungen auftreten. Die G 24-Untersuchung dient dem Schutz von Arbeitnehmern, die durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen ausgesetzt sind.
Mit der G 24-Untersuchung sollen Hauterkrankungen wie zum Beispiel Ekzeme, Dyshidrose, weißer Dermographismus oder Allergien erkannt werden. Sie dient allerdings nicht der (Früh-) Erkennung von Hautkrebs, wie oft angenommen wird.
Wer braucht eine G24-Untersuchung?
Die G 24 ist besonders relevant für
- Friseure,
- Bäcker, Konditoren,
- Gärtner,
- Köche,
- Ärzte,
- Maler,
- Reinigungskräfte sowie
- Zahntechniker.
Bei ihnen treten aufgrund des dauernden Umgangs mit Wasser und den unterschiedlichsten chemischen, biologischen und anderen hautpathogenen Arbeitsstoffen Hauterkrankungen öfter auf als in anderen Berufen.
Ist die G 24-Untersuchung eine Pflichtvorsorge?
Die G24 ist nicht klar spezifiziert, sie wird sowohl im Rahmen einer Angebots- als auch einer Pflichtvorsorge durchgeführt. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anzubieten, wenn Feuchtarbeit regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag durchgeführt wird. Angebotsvorsorge muss darüber hinaus angeboten werden, wenn die Beschäftigten den folgenden Stoffen ausgesetzt sind:
- N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) in Form atembarer Aerosole oder von Hautkontakt,
- N-Nitrosomorpholin (NMOR) in Form atembarer Aerosole oder von Hautkontakt,
- bioverfügbaren Cobaltverbindungen in Form atembarer Aerosole bei der Bearbeitung von Sintermetallen.
Schließlich muss eine Angebotsvorsorge auch durchgeführt werden, wenn Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen besteht, wobei besonders Tätigkeiten mit sensibilisierend oder toxisch wirkenden Stoffen zu berücksichtigen sind.
Eine Pflichtvorsorge ist dagegen durchzuführen,
- wenn Feuchtarbeit von regelmäßig vier und mehr Stunden pro Tag durchgeführt wird,
- eine arbeitsbedingte Exposition gegenüber Isocyanaten vorliegt,
- es während der Arbeit zu einem regelmäßigem Umgang mit Epoxidharzen kommt sowie
- bei Tätigkeiten, bei denen Naturgummilatexhandschuhe mit mehr als 30 Mikrogramm Protein pro Gramm im Handschuhmaterial getragen werden.
Eine Pflichtvorsorge muss vom Arbeitgeber auch bei Tätigkeiten mit folgenden Stoffen veranlasst werden:
- Beryllium in Form atembarer Aerosole bei der Bearbeitung von Berylliumlegierungen mit mehr als 2 Massenprozenten Beryllium.
- Nickel in Form atembarer Aerosole bei der Bearbeitung hochlegierter Werkstoffe.
- Benzo(a)pyren (BaP) in Form atembarer Aerosole oder Hautkontakt bei Verwendung nichtwassermischbarer KSS mit mehr als 0,005 % (50 ppm) BaP.
- Blei in Form atembarer Aerosole.
Welche zeitlichen Abstände gelten für die G24-Untersuchungen?
Die Erstuntersuchung (Allgemeine Untersuchung) erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, die erste Nachuntersuchung nach weiteren 24 Monaten. Weitere Nachuntersuchungen, falls notwendig, folgen innerhalb von 60 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit.
Eine Nachuntersuchung bei Beendigung der Tätigkeit muss vom Arbeitgeber angeboten werden, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten. Vorzeitige Nachuntersuchungen oder spezielle Untersuchungen werden u. a. bei Veränderungen des Arbeitsplatzes, dem Auftreten von Hautbeschwerden beim Beschäftigten und auf Wunsch des Beschäftigten angeboten, wenn dieser einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Hauterkrankung und seiner Tätigkeit vermutet.
Wie laufen die G 24-Untersuchungen ab?
Die Erstuntersuchung der Allgemeinen Untersuchung besteht aus einer allgemeinen Anamnese, einer Arbeitsanamnese und der Analyse von Beschwerden des Beschäftigten. Im Rahmen der Arbeitsanamnese liegt der Schwerpunkt des Betriebsarztes vor allem auf der Verträglichkeit von hautbelastenden Tätigkeiten und berufsbedingten Hauterkrankungen.
In der Nachuntersuchung der allgemeinen Untersuchung bewertet und dokumentiert der Betriebsarzt insbesondere die im Unternehmen des Beschäftigten tatsächlich durchgeführten präventiven Hautschutzmaßnahmen – vor allem Persönliche Schutzausrüstungen, Hautschutzmittel sowie Desinfektions- und Hautreinigungsmittel – in Bezug auf Verträglichkeit, Akzeptanz und Handhabbarkeit.
Spezielle Untersuchungen werden vom Betriebsarzt durchgeführt, um exponierte Hautareale vor allem im Hinblick auf trockene Haut, Hyperhidrose und Ekzemherde zu untersuchen. In unklaren Fällen kommt es zu weiteren körperlichen und klinischen Untersuchungen sowie zu gezielten dermatologischen Diagnoseverfahren.