Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt in der Pamdemie?

Die Corona-Pandemie stellt auch an die Betriebsärzte besondere Anforderungen und Herausforderungen. Welche Aufgaben dem Betriebsarzt zukommen, hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (AfAMed) zusammengefasst.

Generell gelten zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 die Grundsätze des Arbeitsschutzes. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten wird. Außerdem gilt wie sonst auch das TOP-Prinzip. Erst müssen technische, dann organisatorische und zuletzt personenbezogene Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Verhältnisprävention geht also vor der Verhaltensprävention. Verantwortlich für den Arbeitsschutz und notwendige Infektionsschutzmaßnahmen ist der Arbeitgeber. Dabei sollte er sich vom Betriebsarzt beraten lassen.

Aufgaben des Betriebsarztes in Sachen Hygiene, Atemschutz und Reinigung

  • Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber und die Beschäftigten sowie gegebenenfalls die betriebliche Interessenvertretung auf der Basis von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Ein besonderes Augenmerk sollte der Betriebsarzt auf
    • die Hygiene-und Reinigungsplänen,
    • die Nutzung der Sanitärräume sowie
    • beim Erstellen von Regeln für gemeinsam genutzte Geräte und Flächen legen.
  • Der Betriebsarzt unterstützt auch
    • bei der Auswahl von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie
    • beim Thema Atemschutz einschließlich der Mund-Nase-Bedeckung.

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Die betriebsärztliche Beratung ist auch bei der Gefährdungsbeurteilung relevant.
  • Bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung auf Grund der Pandemie muss der Betriebsarzt auch die psychische Belastung berücksichtigen, die aufgrund der außergewöhnlichen Situation gegeben ist.
  • Damit der Betriebsarzt entsprechende Empfehlungen formulieren kann, muss er bei Begehungen der Arbeitsbereiche die notwendigen Informationen einholen.
  • Sind durch die Pandemie neue Gefährdungen zu berücksichtigen, müssen die Beschäftigten darüber informiert und entsprechend unterwiesen werden. Hierbei ist der Betriebsarzt einzubeziehen.

Weitere Aufgaben des Betriebsarztes

  • Der Betriebsarzt kann Beschäftigte jederzeit zur Gefährdung aufgrund der Pandemie individuell beraten.
  • Eine Aufgabe des Betriebsarztes ist es, spezielle Schutzmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu empfehlen.
  • Der Betriebsarzt steht für die ärztliche Kommunikation mit den örtlichen Gesundheitsbehörden zur Verfügung.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch telefonisch erfolgen

  • Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge gelten im Pandemiefall dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für jede Arztpraxis. Steht bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Beratung im Vordergrund, kann der Betriebsarzt sie während der Pandemie auch telefonisch durchführen.
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