Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsmedizinische Vorsorge

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefahrstoffe / 4 Wie werden Mitarbeiter vor Gefahrstoffen geschützt?

Sobald feststeht, dass Beschäftigte Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff durchführen oder Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden, muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit durchgeführt werden. Hier werden die folgenden Gefährdungen berücksichtigt: Stoffeigenschaften, Sicherheitsinformationen des Lieferanten, Ausmaß, Art un...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum muss ein Betriebsarzt... / 1.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge von Beschäftigten benötigt der Betriebsarzt eine zusätzliche Ausbildung und eine Erlaubnis von der Berufsgenossenschaft. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge setzt sich zusammen aus Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutz / 2.3 Biotechnologie

In der Biotechnologie überlagert sich der Schutz der Mitarbeiter mit dem erforderlichen Produktschutz und dem Schutz von Umwelt und Bevölkerung, z. B. vor gentechnisch veränderten Erregern. Generell stehen die strengeren Bestimmungen der Gentechnikgesetzgebung im Vordergrund. Vor allem die Gentechniksicherheitsverordnung enthält u. a. auch konkrete Arbeitsschutzanforderungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutz / 2.1 Gesundheitswesen/Wohlfahrtspflege

Infektionsschutz ist wegen des erhöhten Risikos im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege[1] ein umfangreiches Thema, das immer auf den Schutz von Patienten/Betreuten und Personal zielt. Zu berücksichtigen sind dabei: Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, z. B. im Hinblick auf das Auftreten meldepflichtiger Krankheiten, Isolations- und Quarantänemaßnahmen, Hygiene...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum muss ein Betriebsarzt... / 2 FAQ

1) Wann ist ein fest angestellter Betriebsarzt zu bestellen? Die BG-Vorschrift DGUV V 2 nennt für Betriebsärzte Grundbetreuungszeiten, die als Summe der Zeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und für den Betriebsarzt aufgeführt sind. Diese sind abhängig vom Gefährdungsgrad des Unternehmens festgelegt. Die Grundbetreuungszeit beträgt mind. 0,2 Stunden pro Mitarbeiter und J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutz / 2 Infektionsschutz in besonderen Bereichen

In Bereichen, in denen besondere Infektionsrisiken bestehen, greift für den Schutz der Beschäftigten die BioStoffV. Danach muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wobei die zu erwartenden Infektionserreger nach Kriterien wie Gefährlichkeit der Erkrankung, Ansteckungsgefahr/Impfmöglichkeit und Gefahr für die Allgemeinheit in 4 vorgegebene Risikogruppen eingestuf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Flurförderzeuge / 4 Führen von Flurförderzeugen

Zum Führen von Flurförderzeugen sind nach § 7 DGUV-V 68 bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Danach müssen Fahrer: mindestens 18 Jahre alt sein, körperlich und geistig geeignet und ausgebildet sein, ihre Befähigung nachgewiesen haben, schriftlich vom Unternehmer beauftragt sein, auf dem zu führenden Fahrzeug eingewiesen (unterwiesen) sein. Praxis-Tipp Arbeitsmedizinische Vorsor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Flurförderzeuge / 8 Sicherheitsunterweisungen für den Fahrer

In jedem Betrieb, in dem Stapler und andere Flurförderzeuge unterwegs sind, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Daher sind Unterweisungen für alle Mitarbeiter in den betroffenen Arbeitsbereichen eine Notwendigkeit und rechtlich gesehen auch eine Pflicht. Besondere Wichtigkeit haben die Unterweisungen in Hinsicht auf Flurförderzeuge vor allem für die Fahrer. Für sie stellt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Zusammenfassung Begriff Der Umgang mit Gefahrstoffen und gefährdende Tätigkeiten bewirken teilweise erst nach mehrjähriger Einwirkung sehr schwerwiegende Schädigungen der Gesundheit. Manchmal sind die Schädigungen nicht heilbar und führen im schlimmsten Fall zum Tod. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizinische Vorsorge / 1 Wann ist arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig?

Für bestimmte Gefahrstoffe bzw. gefährdende Tätigkeiten ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) arbeitsmedizinische Vorsorge vorgeschrieben, d. h. Pflichtvorsorge bzw. Angebotsvorsorge. Darüber hinaus ist grundsätzlich auch eine Vorsorge auf Wunsch des Beschäftigten zu ermöglichen (Wunschvorsorge). Die Durchführung der Vorsorge ist meist an die Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizinische Vorsorge / 2 Wer führt arbeitsmedizinische Vorsorge durch und welches Ziel hat sie?

Arbeitsmedizinische Vorsorge führen grundsätzlich Betriebsärzte durch. Nach § 7 ArbMedVV muss der Arzt die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen. Hat der bestellte Betriebsarzt für bestimmte Untersuchungen nicht die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, muss ein Arzt hinzugezogen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizinische Vorsorge / 3 Welche Arbeitsmedizinischen Regeln sind zu beachten?

Arbeitsmedizinische Regeln konkretisieren die ArbMedVV. Gemäß AMR 5.1 muss das Angebot jedem Mitarbeiter, der einer Gefährdung durch die im Anhang zur ArbMedVV genannten Tätigkeiten ausgesetzt ist, persönlich in schriftlicher Form oder in Textform (z. B. per E-Mail) gemacht werden. Ein Aushang oder ein mündliches Angebot genügen also nicht. Die AMR liefert ein Musteranschrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Zusammenfassung

Begriff Der Umgang mit Gefahrstoffen und gefährdende Tätigkeiten bewirken teilweise erst nach mehrjähriger Einwirkung sehr schwerwiegende Schädigungen der Gesundheit. Manchmal sind die Schädigungen nicht heilbar und führen im schlimmsten Fall zum Tod. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten durch regelmäßige U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Laser / 6 Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 3 OStrV muss der Arbeitgeber feststellen, ob künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz von Mitarbeitern auftritt und die davon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten beurteilen. Er hat die auftretenden Expositionen durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz zu ermitteln u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Vibrationen / 1 Gesundheitsgefahren durch Vibrationen

Vibrationen können die Gesundheit der Beschäftigten akut oder chronisch gefährden. Leistungsminderung bis hin zu Gesundheitsschäden sind mögliche Folgen. Hand-Arm-Vibrationen können Schmerzen, feinmotorische Leistungsbeeinträchtigung, degenerative Erkrankungen der Knochen und Gelenke des Hand-Arm-Systems, Verdickungen der Sehnenscheiden im Karpaltunnel (Karpaltunnelsyndrom, B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Lärm / 2 Maßnahmen

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV durchzuführen. Dabei müssen u. a. Art, Dauer und Ausmaß der Exposition durch Lärm von einer fachkundigen Person ermittelt werden, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es gilt das Minimierungsgebot, d. h., Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist zu verringern bzw. zu vermeiden. De...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Exoskelette, Einsatz an gew... / 6.1 Einsatz

TOP-Prinzip einhalten: Vor dem Einsatz von Exoskeletten ist stets zu prüfen, ob technische oder organisatorische Präventionsmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen möglich sind. Personenbezogene Maßnahmen kommen in der Maßnahmenhierarchie erst an letzter Stelle in Betracht. Sicherheitsanforderungen berücksichtigen: Die Nutzung eines Exoskeletts darf bestehende Siche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitssicherheit: Die wich... / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hierzu gehören nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit, d. h. Vermeidung von Stress und psychisch belastender Arbeitsbedingungen. Er muss eine geeignete Arbeitssch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitssicherheit: Die wich... / 3.2 Pflichten und Rechte der Beschäftigten

Bei unmittelbarer Gefahr selbständig geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung treffen, wenn der Vorgesetzte nicht erreichbar ist. Für Sicherheit und Gesundheit entsprechend den Informationen/Schulungen Sorge tragen. Maschinen, Geräte, Arbeitsmittel etc. nur bestimmungsgemäß einsetzen und nutzen. Gefahren, Mängel oder Defekte unverzüglich den Vorgesetzten od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnungen zum Arbeitssch... / 2.1 Begriffsbestimmungen

§ 2 ArbMedVV enthält die relevanten Begriffsbestimmungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb; dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkung von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnungen zum Arbeitssch... / 2.2 Arbeitgeberpflichten

Die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 3 ArbMedVV . Der Arbeitgeber hat auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Hierzu gehört insbesondere die Beauftragung eines Arztes mit der Durchführung der Vorsorge. Sofern ein Betriebsarzt bestellt ist, ist dieser vorrangig auch mit der arbeitsmedizini...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnungen zum Arbeitssch... / 2.3 Vorsorgesystem

Die ArbMedVV unterscheidet zwischen Pflichtvorsorge[1], Angebotsvorsorge[2] und Wunschvorsorge.[3] Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten, besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden muss.[4] Üben Beschäftigte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrstoffen aus, die im Anhang zur ArbMedVV gelistet sind (z. B. mit Asbest, Quecksilber, eina...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Behördliche Systemkontrolle... / 2.3.1 Umfang der Überwachung und "Beratung"

Die LV 54 "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle" legt auch die Inhalte der behördlichen Systemkontrollen fest. Sie orientieren sich an den 15 Elementen der GDA-Leitlinie "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" und umfassen damit den Aufbau der Arbeitsschutzorganisation und die für den Arbeitsschutz wesentlichen Abläufe (Prozesse). Die in Tab. 1 und 2 aufgelist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.1 Ermächtigungsgrundlage: § 18 Abs. 1 und 2 ArbSchG

§ 18 Abs. 1 und 2 ArbSchG enthält die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Verordnungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Allen Arbeitsschutzverordnungen nach Absatz 1 und 2 ist gemein, dass sie festschreiben können, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.3 Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX"

Rz. 14 Nach § 25 i. V. m. § 26 haben die Rehabilitationsträger in Gemeinsamen Empfehlungen zu vereinbaren, welche Maßnahmen i. S. d. § 3 geeignet sind, um den Eintritt der Behinderung zu vermeiden. Außerdem haben sie zu unterschiedlichen Zielsetzungen weitere Gemeinsame Empfehlungen zu erarbeiten. Unter Federführung der BAR haben die Rehabilitationsträger die Gemeinsame Empfe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.2 Die Rolle der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinische Vorsorge leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, bei der der Betriebsarzt den Arbeitgeber unterstützt. Er soll die aktuellen Arbeitsplatzverhältnisse und alle für die Gesundheit bedeutsamen Gesichtspunkte der Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung durch regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen aus eigener Anschauung kennen und muss bei der arbeitsmedizi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge: Umsetzung im Betrieb

Zusammenfassung Überblick Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die konsequente Weiterentwicklung der seit 2008 in einer Verordnung zusammengeführten arbeitsmedizinischen Regelungen. Sie dient der Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung arbeitsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 1 Einführung: Ganzheitlichkeit in der Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Gesamtheit der arbeitsbedingten Einwirkungen (Belastungen) auf Beschäftigte und die Auswirkungen auf deren Gesundheit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert seit 2008 Vorsorgeanlässe einerseits expositionsbezogen und verfolgt andererseits ein umfassendes arbeitsmedizinisches Vorgehen im Sinne eines ganz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.1 Rechtliche Einordnung

Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die logische Zusammenfassung und Konkretisierung einer Reihe bestehender Rechtsvorschriften aus der ArbMedVV und den daraus abgeleiteten Arbeitsmedizinischen Regeln, die sich an den Arbeitgeber richten, der bei Einhaltung der Regeln davon ausgehen kann, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt (s. Tab. 1).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.9 Ganzheitliche Vorsorge umfasst nicht die Aspekte der gesundheitlichen Eignung

Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV) nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen. Hält ein Betriebsarzt aus individuellen medizinischen Gründen einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, der auch durch arbeitsgestaltende oder organisatorische Maß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / Zusammenfassung

Überblick Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die konsequente Weiterentwicklung der seit 2008 in einer Verordnung zusammengeführten arbeitsmedizinischen Regelungen. Sie dient der Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrank...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3 Zusammenfassung und Bewertung

Die AMR 3.3 ist der Einstieg in die konsequente Weiterentwicklung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Individuelle Risikofaktoren können besser erkannt und arbeitsbedingte Erkrankungen mitunter verhindert werden. Ziel ist, krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden und Beschäftigten eine lange berufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Die neue arbeitsmedizinische Regel zeigt Wege au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.3 Vorteile für Mitarbeitende

Für Mitarbeitende stellt die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ein niedrigschwelliges und kostenloses Präventions- und Gesundheitsangebot dar. Gerade für die Altersgruppe zwischen 25 und 50 Jahren, die selten regelmäßig haus- und fachärztlich betreut ist, ist die Information zu Risikofaktoren und Früherkennung von Krankheiten im Setting "Betrieb" zum Erhalt der Lebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.7 Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse

Die individuellen Untersuchungsergebnisse unterliegen – wie allgemein im Arzt-Patienten-Verhältnis – der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arzt darf grundsätzlich keine Informationen einer durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorge an Dritte – wie den Arbeitgeber – weitergeben. Er muss nur die Beschäftigten über Ergebnis und Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.5 Vorteile für den Betriebsarzt

Die Expertenrolle des Betriebsarztes als kompetenter Ansprechpartner für alle betrieblichen und individuellen Aspekte des Themas Gesundheit wird durch die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge gestärkt. Er kann seine universelle medizinische Expertise in vielfältiger Weise auf allen betrieblichen Ebenen gezielt einbringen, erweitert damit sein arbeitsmedizinisches Portf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Mit der Bündelung von Vorsorgeanlässen lässt sich das betriebliche Vorsorgeangebot straffen. Gleichzeitig wird es mit der Ausweitung der Wunschvorsorge auf die Beschäftigtengruppen erweitert, die häufig mit psychischen oder Muskel-Skelett-Belastungen vom klassischen "Gefährdungsraster" des Anhangs der ArbMedVV gar nicht erfasst waren. Mit dieser Chance zur vollumfänglichen g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.2 Vorteile für die Arbeitnehmervertretung

Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften unterliegen nach § 87 BetrVG der Mitbestimmung. Sie wird daher verbesserte und zusätzliche Sozialleistungen für Mitarbeitende uneingeschränkt begrüßen und kann aus den Auswertungen der ganzheitlichen Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.8 Weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge

Der Begriff "ganzheitliche Vorsorge im Sinne der ArbMedVV" umfasst nicht die "weiteren Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV. Solche Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung kann der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis anbieten. Sie sind nicht Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sondern unterfallen dem SGB V. Der Betriebsarzt ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2 Praktische Umsetzung im Betrieb

2.1 Rechtliche Einordnung Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die logische Zusammenfassung und Konkretisierung einer Reihe bestehender Rechtsvorschriften aus der ArbMedVV und den daraus abgeleiteten Arbeitsmedizinischen Regeln, die sich an den Arbeitgeber richten, der bei Einhaltung der Regeln davon ausgehen kann, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.4 Betriebsärztliche Anamnese

Das ganzheitliche Vorgehen erfordert, dass in der Erhebung der Anamnese, insbesondere der Arbeitsanamnese, nicht allein anlassbezogene Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Im Vordergrund steht die Anamnese im Rahmen der Anlässe der arbeitsmedizinischen Vorsorge unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Beschwerden im Rahmen der bekannten Gefährdungen am aktuellen Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.4 Vorteile für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die kontinuierliche Umsetzung der Gesetze, Verordnungen und Regeln im Arbeitsschutz hat der Gesetzgeber im ASiG in die Hände der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und des Betriebsarztes gelegt. Sie sollten aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln im Sinne einer ganzheitlichen Bewertung und Beratung im Betrieb zusammenwirken. So gilt es, technische Gefährdungen und gesu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.5 Diagnostik "mit geeigneten Methoden"

Bereits 1999 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil klargestellt[1]: "Der Arzt darf nicht ohne jede Einschränkung Untersuchungen vornehmen, die er oder der Arbeitgeber für sachdienlich hält". Der Arzt ist daher verpflichtet, nach pflichtgemäßem ärztlichem Ermessen in Kenntnis der jeweiligen Arbeitsplatzverhältnisse individuell zu prüfen, welche körperlichen oder klinis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen. Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende The...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.3 Demografie und Fachkräftemangel

Die Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik führt in fast allen Unternehmen seit Jahren zu einem steigenden Durchschnittsalter der Belegschaften, weil die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer nun zunehmend in den Ruhestand gehen und die nachfolgenden Generationen schon rein zahlenmäßig diese Lücken nicht schließen können. Hier setzt eine Reihe von Maßnahmen an, die d...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5.1 Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Betriebsärzten müssen überprüft werden

Die Verankerung der Arbeitsmedizin im Arbeitsschutzrecht des Bundesarbeitsministeriums (SGB VII) bei gleichzeitiger Stärkung der Präventionsbemühungen durch das Gesundheitsministerium des Bundes über Kassenärzte, Krankenkassen und Rehabilitationsträger (SGB V und IX) führt an den Schnittstellen zwischen Unternehmen und Gesellschaft zu vielen tradierten Zuständigkeiten. Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 2 Die Arbeitswelt ist stets im Wandel

Von der mechanischen Produktion mit Dampf und Wasserkraft (Arbeit 1.0 – Zentralisierung) über die Massenproduktion mithilfe elektrischer Energie (Arbeit 2.0 – Modularisierung) und die Automatisierung durch Systeme (Arbeit 3.0 – Informatisierung) stehen wir mit Arbeit 4.0 vor einer intelligenten Vernetzung von Mensch, Organisation und Produktion durch digitale Informationsmod...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 4.1 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat den Zweck, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen 3 Kategorien der Vorsorge: Pflichtvorsorge: Pflichtvorsorgeuntersuchungen i. S. v. § 4 ArbMedVV sind bei besonders gefährdenden Tätigkeiten, di...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.3 Durchführung der ärztlichen Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung darf nur durch einen Arzt erfolgen. Der untersuchende Arzt kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es kann sowohl ein beim Arbeitgeber angestellter Arzt (z. B. Betriebsarzt) als auch jeder andere Arzt beauftragt werden. Praxis-Tipp Da der Betriebsarzt naturgemäß mit den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen am besten vertraut ist, liegt...mehr