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Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge: Umsetzung im ... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Dr. med. Hanns Wildgans
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Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen.

Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende Themen umfassen:

  • Beratung über Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Einzelnen,
  • Beratung zu arbeitsbedingten Beschwerden,
  • Hinweise auf Gefährdungen und Beratung zu Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz des Beschäftigten,
  • Beratung/Aufklärung zur Entstehung einer möglichen Berufskrankheit und Stellen einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige,
  • Eingehen auf Erkrankungen und Risikofaktoren des Beschäftigten – besonders dann, wenn diese einen Bezug zu beruflichen Expositionen am Arbeitsplatz haben können – mit dem Ziel eines gesundheitsgerechten Arbeitseinsatzes,
  • auf Basis der Anamnese individuelle Beratungen (z. B. physisch – psychisch – Gefährdungen – Ernährung – Sucht – Schichtarbeit – Schlaf ….),
  • Vorschlag von Maßnahmen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz (Gestaltung von Arbeitsplatz, -aufgabe und -anforderungen),
  • Erstellen eines individuellen Risikoprofils und Aufklärung zu einer möglichen Krankheitsentstehung,
  • Beratung zu Lebensstilfaktoren (Ernährung – Raucherentwöhnung – Bewegungsprogramme),
  • Hinweis auf Unterstützungsangebote der Krankenkassen (Maßnahmen nach § 20 SGB V – Präventionskurse),
  • Angebot von Schutzimpfungen beim beruflichen Umgang mit Biostoffen oder Arbeitsaufenthalten im Ausland,
  • Beratung zum Erhalt der psychischen Gesundheit,
  • Gesundheitsberatung an der Schnittstelle

    • zur kurativen Medizin,
    • zur Rehabilitation,
    • zur Beratung über Teilhabe für Menschen mit Behinderungen,
  • Beratung zu den Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten, ggf. "Überweisung" bei auffälligen Befunden,
  • Rehabilitationsbedarf identifizieren und ggf. einleiten, Hinweis auf Präventionsangebote der Deutschen Rentenversicherung,
  • Unterstützung der Beschäftigten bei Inanspruchnahme von individualpräventiven Angeboten der UV-Träger (z. B. durch Erstellen eines Hautarztberichtes),
  • Empfehlung, andere Fachärzte zur Diagnostik oder Therapie aufzusuchen,
  • Beratung zur und im Prozess der medizinischen Rehabilitation,
  • betriebliches Eingliederungsmanagement bei Begleitung beruflicher Wiedereingliederung,
  • sozialmedizinische Beratung, insbesondere zu Behinderung, Rente und weiterer Qualifizierung,
  • Impfangebot, wenn eine tätigkeitsbedingte und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhte Infektionsgefährdung besteht,
  • Hinweis auf Impflücken, die zulasten der GKV zu schließen sind, und entsprechende Beratung.

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  (1) Ein wichtiges Anliegen ganzheitlicher arbeitsmedizinischer Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen des oder der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen seiner beziehungsweise ihrer Gesundheit und den ...

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