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Arbeit 4.0: Betriebsärzte begleiten Wandel der Arbeitswelt / 5.1 Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Betriebsärzten müssen überprüft werden

Dr. med. Hanns Wildgans
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Die Verankerung der Arbeitsmedizin im Arbeitsschutzrecht des Bundesarbeitsministeriums (SGB VII) bei gleichzeitiger Stärkung der Präventionsbemühungen durch das Gesundheitsministerium des Bundes über Kassenärzte, Krankenkassen und Rehabilitationsträger (SGB V und IX) führt an den Schnittstellen zwischen Unternehmen und Gesellschaft zu vielen tradierten Zuständigkeiten. Diese verhindern, dass Prävention und Gesundheitsförderung einerseits und die medizinische Versorgung andererseits zum Wohle des Einzelnen und der Gesellschaft optimal zusammenzuwirken. In einem ersten Schritt ist es 2025 gelungen, auch für die Betriebsärzte eine Einbindung in die Telematik-Infrastruktur zu erreichen, um künftig die Daten der elektronischen Patientenakte auch für die arbeitsmedizinische Beratung zu nutzen.

Politischer Handlungsbedarf besteht weiterhin in folgenden Bereichen:

  • Vernetzung der präventiven und kurativen Medizin durch verstärkte Zusammenarbeit und gegenseitigen Austausch zwischen Betriebsärzten und Haus-/Fachärzten,
  • verbesserte Zusammenarbeit der Betriebsärzte/Krankenkassen bei der Schließung von Impflücken von Erwachsenen bei den empfohlenen Standardimpfungen,
  • Zusammenarbeit der Haus- und Betriebsärzte bei Check-ups und Heilmittelversorgung,
  • enge Zusammenarbeit der Betriebsärzte mit den Trägern der medizinischen und beruflichen Rehabilitation,
  • Überprüfung der unterschiedlichen Zuständigkeiten für arbeitsbedingte und arbeitsunabhängige Gesundheitsstörungen der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Behandlung und Beschäftigungsfähigkeit,
  • Zusammenarbeit von Krankenkassen, Rentenversicherern und Arbeitsagenturen zur Verhinderung dauerhafter Erwerbslosigkeit bei chronischen Erkrankungen.

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