1) Was ist der Unterschied zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten?
Der Sicherheitsbeauftragte ist meist in den Produktionsprozess direkt eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen: Er achtet z. B. darauf, dass Schutzeinrichtungen sowie Persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden und macht Kollegen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam. Er berät seinen direkten Vorgesetzten und ist Vorbild für seine Kollegen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit dagegen berät den Unternehmer und alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit. Sie hat für den gesamten Betrieb umfassende Aufgaben. Dazu ist umfangreiches Fachwissen erforderlich.
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt mit dem/den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenarbeiten.
2) Wer kann überhaupt zur Fachkraft bestellt werden?
Zur Fachkraft können Ingenieure, Techniker oder Meister bestellt werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz definiert die erforderlichen Kenntnisse in § 7:
"Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen."
Ingenieure, Techniker oder Meister brauchen also eine zusätzliche Fachkunde, die über die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gewonnen werden kann. Diese Fachkunde kann bei den zuständigen Berufsgenossenschaften oder externen Dienstleistern er...