News
22.07.2013
Kindertagesbetreuung
Das Kölner Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass Eltern Anspruch auf einen "wohnortnahen" Kita-Platz haben. Ist dieser mehr als 5 Kilometer entfernt, sei das nicht mehr gewährleistet. Der Deutsche Städtetag meint, so ein Betreuungsplatz kann nicht immer bereitgestellt werden.
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