Anti-Korruptionsgesetz: Pharma-Einfluss auf Ärzte

Der Einfluss der Pharmaindustrie auf Ärzte soll durch neue gesetzliche Regeln eingedämmt werden. Ein Anti-Korruptionsgesetz steht zur Entscheidung an. Außerdem wollen CDU/CSU und FDP den Entwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beschließen.

Ob die von der Koalition geplante Möglichkeit, Korruption im Gesundheitsweisen besser bestrafen zu können, wirklich ins Gesetz kommt, ist allerdings fraglich.

Pharmaindustrie will Zahlungen an Mediziner nennen

Die Branche will sich selbst neue Regeln geben. In der Pharmaindustrie heißt es, unabhängig von solchen Gesetzesplänen solle es mehr Transparenz geben. Die Branche will ihre Zahlungen an Mediziner und Kliniken nennen. Den Anfang soll ein Kodex des europäischen Pharma-Dachverbands EFPIA machen, der am 24.6.2013 beschlossen wird.

Im Internet nachlesbar: Zusammenarbeit von Arzt und Pharmaindustrie

Der Geschäftsführer der deutschen Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie, Holger Diener, sagte, Patienten sollten im Internet Informationen über die Zusammenarbeit ihres Arztes mit der Pharmaindustrie - Fortbildungen, Beraterverträge oder Referate - nachlesen können. «Es geht auch darum, ob die Pharmaindustrie etwa Kongresse sponsert oder Spenden zum Beispiel an Kliniken richtet.» Es sei ein großes Projekt. Erstmals sollten die Daten von 2015 im ersten Halbjahr 2016 veröffentlichet werden.

Regelungen gegen Betrug und Bestechung ins Sozialgesetzbuch

CDU/CSU und FDP wollen an diesem Donnerstag zudem einen Entwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beschließen, gemeinsam mit dem Präventionsgesetz für mehr Gesundheitsvorsorge. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Regelungen bei der Bekämpfung von Betrug und Bestechung unter anderem in Arztpraxen im Sozialgesetzbuch verankern.

Neuregelung im Strafgesetzbuch

Der Bundesrat will aber schärfer dagegen vorgehen. Hamburg hatte dazu einen eigenen Entwurf eingebracht. Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen als eigene Straftatbestände im Strafgesetzbuch als § 299a StGB eingeführt werden. Insofern gilt es als wahrscheinlich, dass der Bundesrat das Gesetz der Koalition stoppt. Es ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, aber wenn die rot-grüne Mehrheit in der Sitzung am 5.7.2013 den Vermittlungsausschuss anruft, könnte es in dieser Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden.

dpa
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