Minijob: Weniger Minijobber - aber viele zahlen Rentenbeiträge

Die Zahl der Minijobs sank im 1. Quartal 2013 erneut. Gestiegen ist die Zahl der Beschäftigten im Privathaushalt und der geringfügig Beschäftigten, die Beiträge für die Rente einzahlen: Nur drei Viertel machten von ihrem Befreiungsrecht Gebrauch.

Wie aus dem am 12.6.2013 veröffentlichten Bericht der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hervorgeht, sank die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich um 1,6 % gegenüber dem 4. Quartal 2012. Sie liegt jetzt bei rund 6,7 Mio. - im Vorjahresvergleich ein Rückgang von 0,8 %.

Der Großteil der Minijobber übt seine Beschäftigung seit höchstens einem Jahr aus – im gewerblichen Bereich 45 %, in Privathaushalten 38 %. Rund 70 % der geringfügigen Beschäftigungen bestehen seit höchstens 3 Jahren.

Minijobs im Privathaushalt nehmen zu

In Privathaushalten erhöhte sich die Zahl der Minijobber gegenüber dem Vorjahreswert um 5,7 % auf rund 248.000. Dies hängt damit zusammen, dass der Gesetzgeber durch das Haushaltsscheck-Verfahren die Anmeldung von Minijobbern in Privathaushalten fördert. Dadurch soll Schwarzarbeit eingedämmt werden.

Freude über Zurückhaltung bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Weniger Menschen als ursprünglich erwartet haben sich von der zum 1.1.2013 eingeführten generellen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sagte eine KBS-Sprecherin. «So gesehen ist das durchaus ein Erfolg.» Die Bundesregierung hatte im Herbst vergangenen Jahres bei den Beratungen über die Versicherungspflicht mit 90 % Befreiungen gerechnet.

Bei den Minjobbern, die im Jahr 2013 ihre Beschäftigung aufgenommen haben, lag die Quote der Rentenversicherungspflichtigen zum 31.3.2013 bei 25,9 % im gewerblichen und 24,5 % im Privathaushaltsbereich.

Insgesamt - mit den bereits vor dem Jahreswechsel aufgenommenen Minijobs - zahlen im gewerblichen Bereich 11,3 % der Minijobber volle Beiträge zur Rentenversicherung, in Privathaushalten 9,2 %.

Gründe für und gegen die Befreiung

Viele Minijobber sind bereits Rentner oder haben Ansprüche aus einem anderen sozialversicherungspflichtigen Job und nutzen deshalb die gesetzliche Option der Befreiung.

Der Anspruch für Minijobber ergibt keine auskömmliche Rente. Es ist aber trotzdem für viele Versicherte attraktiv, einen eigenen Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen. Er ermöglicht z. B. das Riestersparen und eröffnet den Zugang zu Angeboten der Rehabilitation. Außerdem zählten die Jahre voll für Rentenanwartschaften.

Wie hoch sind die Rentenversicherungsbeiträge?

Minijobber zahlen im gewerblichen Bereich 3,9 % ihrer Einkünfte, 15 % übernimmt der Arbeitgeber. Im Privathaushalt - etwa bei vielen Putz- oder Betreuungsstellen - muss der Minijobber dagegen 13,9 % selbst zahlen, der Arbeitgeber übernimmt 5 %.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt zu

Der Vergleich von geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zeigt, dass die Zahl der Minijobber von insgesamt 6,95 Mio. seit Dezember 2004 lediglich um 0,2 % gestiegen ist, während die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in diesem Zeitraum um 9,9 % auf aktuell 28,99 Mio. zugenommen hat.

Minijobber sind meist weiblich

Die größte Altersgruppe unter den Minijobbern stellen mit 1,33 Mio. die über 60-jährigen, die kleinste Altersgruppe bilden die 30- bis 35-jährigen mit 500.776. Der Frauenanteil ist bei den Minijobbern erneut um 1,7 % leicht gesunken. Insgesamt sind 61,6 % der Minijobber weiblich, in Privathaushalten 91,8 %.
Die meisten Minijobber sind in den Bereichen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie im Gastgewerbe beschäftigt.

KBS