Der Frühling ist da: Zeit für den Frühjahrsputz in Haus und Garten. Vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle Hausarbeiten selbst zu erledigen. Auch viele ältere Menschen benötigen Unterstützung. Hier hilft das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale. Beschäftigungen im Haushalt können damit schnell abgewickelt werden.mehr
Für Aushilfen, die im Privathaushalt beschäftigt werden, müssen Beiträge gezahlt und Meldungen abgegeben werden. Dies erfolgt über das Haushaltsscheck-Verfahren. Künftig kann der Haushaltsscheck auch in elektronischer Form an die Minijob-Zentrale abgegeben werden.mehr
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Die Minijob-Zentrale bietet Arbeitgebern ein neues Serviceprodukt an. Privathaushalte können Änderungen, die sich für die auf Minijob-Basis beschäftigte Haushaltshilfe ergeben, ganz bequem mit dem Änderungsscheck anzeigen.mehr
Nach aktuellen Zahlen der Minijob-Zentrale sind derzeit 6,8 Millionen Arbeitnehmer geringfügig entlohnt beschäftigt. Hinzu kommen 256.000 Minijobs in Privathaushalten. Mehr als 20 % der Neu-Minijobber zahlen Beiträge zur Rentenversicherung. mehr
Bei der Betreuung des besten Freund des Menschen - dem Hund - wird oft am falschen Ende gespart. So sind viele Hundesitter nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Dabei winken Minijobbern im Privathaushalt und ihren Arbeitgebern handfeste Vorteile.mehr
Die Minijob-Zentrale stellte die Vertrauensfrage. Ergebnis: Minijobber genießen absolutes Vertrauen. Fast jeder Zweite würde seiner Haushaltshilfe den Schlüssel oder seine Kinder anvertrauen. Minijobber im Privathaushalt sind damit die vertrauenswürdigsten Dienstleister.mehr
Die Zahl der Minijobs sank im 1. Quartal 2013 erneut. Gestiegen ist die Zahl der Beschäftigten im Privathaushalt und der geringfügig Beschäftigten, die Beiträge für die Rente einzahlen: Nur drei Viertel machten von ihrem Befreiungsrecht Gebrauch.mehr
Die Minijob-Reform wirkt sich auch bei einer Beschäftigung in Privathaushalt aus. Den Haushaltsscheck gibt es ab sofort in 2 Versionen: für Bestandsfälle und neue Beschäftigungen.mehr
Für Beschäftigte in Privathaushalten gelten generell die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für normale Arbeitsverhältnisse. Viele Arbeitgeber mit in ihrem Privathaushalt Angestellten sind sich dennoch unsicher.mehr