Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsscheck

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Meldepflichten für geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 50 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs); s. § 28i Satz 5 SGB IV. Die Anschrift lautet: Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-SeeMinijob-Zentrale45 115 Essen Zum Aufgabenspektrum der Minijob-Zentrale ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 125 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.16 Inhalt des Haushaltsschecks (§ 28 Abs. 8)

Rz. 141 Der Haushaltsscheck hat die in § 28a Abs. 8 Satz 1 angeführten Angaben zu enthalten. Er ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben und dann der DRV Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung (Minijob-Zentrale), insoweit Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 SGB IV, zuzuleiten. Rz. 142 Bei jeder dauerhaften Änderung des Arbeitsentgelts oder bei schwan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist sukzessiv grundlegend neugestaltet worden und hat mit den früheren Fassungen nur noch wenig gemein. So lautet die Überschrift des § 28b in der vor dem 1.1.2009 geltenden Fassung "Aufgaben der Einzugsstelle bei Meldungen, gemeinsame Grundsätze" und in der ab 1.1.2023 geltenden Fassung "Inhalte und Verfahren für die Gemeinsamen Grundsätze und die Daten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.2.3 Beitragsnachweis-Datensatz

Die DEÜV sieht die Verwendung eines bundeseinheitlichen Beitragsnachweis-Datensatzes vor, der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vorgegeben wird und Bestandteil eines jeden Entgeltabrechnungsprogramms sein muss. Für die Beschäftigten in privaten Haushalten ist weiterhin der von der Minijob-Zentrale herausgegebene Haushaltsscheck zu verwenden, dieser wird wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck

Zusammenfassung Begriff Beim Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung. Es darf ausschließlich von Privathaushalten genutzt werden, die Haushaltshilfen in geringfügig entlohntem Umfang beschäftigen. Als Kommunikationsmittel zwischen dem Privathaushalt als Arbeitgeber und der Einzugsstelle, der Minijob-Zen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks

Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von der Minijob-Zentrale in Papierform und a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 2 Unterschiede zum Meldeverfahren

Der vom privaten Haushalt abzugebende Haushaltsscheck beinhaltet gegenüber dem gewöhnlichen DEÜV-Meldeverfahren reduzierte Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Dabei muss der Arbeitgeber (Privathaushalt) die Sozialversicherungsbeiträge nicht selbst berechnen. Dies übernimmt aufgrund der Entgeltangaben im Haushaltsscheck die Minijob-Zentrale. Sie zieht die errechneten Beiträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.3.1 Monatliches Verfahren oder Dauerscheck

Der Haushaltsscheck ist bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung auszufüllen. Abweichend hiervon reicht es aus, wenn bei gleichbleibender Lohn- oder Gehaltszahlung der erstmalige Beginn und das monatliche Arbeitsentgelt angegeben werden (Dauerscheck). Ein neuer Haushaltsscheck ist erst bei einer Änderung im Beschäftigungsverhältnis, beispielsweise des Arbeitsentgelts oder bei End...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7 Das Haushaltsscheckverfahren

7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von ...mehr

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Haushaltsscheck / 4 Beitragspflicht

4.1 Kranken- und Rentenversicherung Für geringfügig entlohnte Beschäftigte im Privathaushalt, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber pauschale Krankenversicherungsbeiträge i. H. v. 5 % zu zahlen, wenn der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt ebenfall...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 4.2 Unfallversicherung

Für Minijobber im Haushaltsscheckverfahren zahlt der Arbeitgeber auch den Beitrag für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz an die Minijob-Zentrale. Der pauschale Beitragssatz zur Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 %.[1]mehr

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Haushaltsscheck / 4.4 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage muss von Privathaushalten nicht gezahlt werden.[1]mehr

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Haushaltsscheck / 9 Bescheinigungen

9.1 Bescheinigung für den Arbeitgeber Der Privathaushalt erhält von der Minijob-Zentrale jeweils vor den Fälligkeitsterminen einen Bescheid der Minijob-Zentrale über die Höhe der im Haushaltsscheckverfahren zu zahlenden Abgaben und Beiträge. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Privathaushalt eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über den Zeitraum, für den Bei...mehr

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Haushaltsscheck / Sozialversicherung

1 Beschäftigung im Privathaushalt Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeiten sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Bei den ausgeübten Tätigkeiten muss es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handeln. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 2 Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Die einheitliche Pauschsteuer von 2 % wird zusammen mit den pauschalen Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale gemeldet und abgeführt. Wird die Lohnsteuer mit 20 % pauschaliert oder nach den individuellen ELStAM berechnet, ist diese mit der Lohnsteuer-Anmeldung an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.3 Verfahren beim Arbeitgeber (Privathaushalt)

7.3.1 Monatliches Verfahren oder Dauerscheck Der Haushaltsscheck ist bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung auszufüllen. Abweichend hiervon reicht es aus, wenn bei gleichbleibender Lohn- oder Gehaltszahlung der erstmalige Beginn und das monatliche Arbeitsentgelt angegeben werden (Dauerscheck). Ein neuer Haushaltsscheck ist erst bei einer Änderung im Beschäftigungsverhältnis, bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / Lohnsteuer

1 Pauschale Lohnsteuer Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaush...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 6 Minijob-Zentrale

6.1 Beitragseinzug durch die Minijob-Zentrale Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.1.2 Automatisiertes Verfahren

Die Meldungen im Haushaltsscheckverfahren können mittels systemgeprüfter Programme oder programmierter Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt werden. Dieses Verfahren setzt voraus, dass die geltenden Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung eingehalten werden. Es sind die fachlichen Datensätze "Elektronischer Haushaltsscheck" (DSHA) mit den zugehörenden Datenbausteinen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.1.1 Manuelles Verfahren

Der Haushaltsscheck im manuellen Meldeverfahren besteht aus 3 Belegen bzw. Seiten, einem Originalbeleg für die Minijob-Zentrale und jeweils einer Durchschrift für den Arbeitgeber und die Haushaltshilfe. Folgende Angaben sind auf dem Formular enthalten: Familienname, Vorname und Kontaktdaten des Arbeitgebers, Betriebsnummer und Steuernummer des Arbeitgebers, Familienname, Vornam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 5 Übergangsregelungen zum 1.1.2013

Bis 31.12.2012 versicherungsfreie Beschäftigungen Beschäftige, die vor dem 1.1.2013 bereits ein Arbeitsverhältnis hatten und in diesem sozialversicherungsfrei waren, behalten diesen Status in allen Versicherungszweigen weiterhin bei, solange die alte Entgeltgrenze von 400 EUR nicht überschritten wird. Sie können jederzeit den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.3.2 Halbjahresscheck

Meldet ein Privathaushalt der Minijob-Zentrale auf dem Haushaltsscheck, dass er seinem Arbeitnehmer monatlich schwankende Arbeitsentgelte zahlt, stellt die Minijob-Zentrale dem meldenden Privathaushalt automatisch einen sog. Halbjahresscheck mit einem entsprechenden Merkblatt zur Verfügung. In diesem sind bereits die Personalien und die Betriebsnummer des Arbeitgebers sowie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.3.3 Änderungsscheck

Falls im Laufe eines Beschäftigungsverhältnisses Änderungen an den ursprünglich auf dem Haushaltsscheck gemachten Angaben eintreten, kann hierfür der von der Minijob-Zentrale angebotene Änderungsscheck genutzt werden. Außer den standardmäßig einzutragenden Personalien des Arbeitgebers sowie der Haushaltshilfe und der Betriebsnummer, sind die zu ändernden Daten einzutragen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.2 SEPA-Basislastschriftmandat

Wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens erfüllt sind, muss der Privathaushalt der Minijob-Zentrale ein Lastschriftmandat für die Abbuchung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (einschließlich der Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht), Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 1 Beschäftigung im Privathaushalt

Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeiten sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Bei den ausgeübten Tätigkeiten muss es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handeln. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 6.1 Beitragseinzug durch die Minijob-Zentrale

Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfahrens ein. Dazu zählen: die Pauschalbeiträge zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 4.5 Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung – Aufstockung durch Arbeitnehmer

Ist der im Privathaushalt Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, muss der volle Rentenversicherungsbeitrag gezahlt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beschäftigte, die kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, als auch bei Rentenversicherungspflicht durch Ausübung des Wahlrechts in bestandsgeschützten Fällen. Die Rentenversicherungsbeiträge sind mindestens von 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3.1 Mehrere Beschäftigungen

Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich zusammenzurechnen sind. Infolge von Zusammenrechnung kann auch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten Versicherungspflicht eintreten.[1] Wichtig Keine Zusammenrechnung einer geringfügigen mit einer mehr als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 7.3.4 Weniger Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss im Haushaltsscheckverfahren keine Lohnunterlagen führen oder einen Beitragsnachweis einreichen.[1] Privathaushalte, die ausschließlich geringfügig Beschäftigte im Haushaltsscheckverfahren beschäftigen, werden von den Trägern der Rentenversicherung nicht geprüft.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 6.2 Prüfungen durch die Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale prüft, ob die Arbeitsentgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt eingehalten wird. Stellt sie fest, dass das Haushaltsscheckverfahren nicht mehr angewendet werden kann, informiert sie den Arbeitgeber und bittet ihn, sich umgehend mit der für den Beschäftigten zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Minijob-Zentrale ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3 Steuerermäßigung für Arbeitgeber

Arbeitgeber erhalten für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis eine Einkommensteuerermäßigung in Höhe von 20 % der im Kalenderjahr geleisteten Löhne und Beiträge, maximal bis zu 510 EUR pro Jahr [1]. Bei haushaltsnahen Minijobs erhalten Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres automatisch von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung über die im abgelaufenen Jahr geleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3.2 Die Geringfügigkeitsgrenze

Das Haushaltsscheckverfahren darf nur angewendet werden, wenn das Arbeitsentgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze i. H. v. 538 EUR nicht übersteigt. Dabei ist zu beachten, dass als Arbeitsentgelt im Haushaltsscheckverfahren solche Zuwendungen unberücksichtigt bleiben, die nicht in Geld gewährt worden sind. Sachbezüge, wie z. B. kostenlose Verpflegung oder Unterkunft, si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für geringfügige Beschäftigungen, die ausschließlich im Privathaushalt ausgeübt werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb von privaten Haushalten.[1] 3.1 Mehrere Beschäftigungen Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 4.1 Kranken- und Rentenversicherung

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte im Privathaushalt, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber pauschale Krankenversicherungsbeiträge i. H. v. 5 % zu zahlen, wenn der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt ebenfalls 5 % und ist zu zahlen, sofern der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 4.3 Umlagen nach dem AAG

Die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), für die auch vom privaten Arbeitgeber zu leistende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Mutterschaft berechnen sich nach den bei der Minijob-Zentrale geltenden Umlagesätzen. Der Umlagebeitrag als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit/U1 beträgt in 2024 1,1 % und für Aufwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 8 Beitragsfälligkeit

Abgaben und Beiträge im Haushaltsscheckverfahren werden zu 2 Zeitpunkten im Kalenderjahr fällig: Für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt sind die Beiträge am 31.7. des laufenden Jahres und für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt am 31.1. des folgenden Jahres zu zahlen.[1] Das gilt ebenfalls für die Umlagen nach dem AAG sowie die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 9.2 Bescheinigungen für Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer erhält von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung über die an die Rentenversicherung gemeldeten Zeiten und Arbeitsentgelte. Die Bescheinigung wird mindestens einmal jährlich bis zum 30.4. eines jeden Jahres für alle im Vorjahr gemeldeten Daten ausgestellt. Der Arbeitnehmer erhält diese Bescheinigung ebenfalls nach Beschäftigungsende.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 1 Pauschale Lohnsteuer

Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt Pauschalbeiträge z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 9.1 Bescheinigung für den Arbeitgeber

Der Privathaushalt erhält von der Minijob-Zentrale jeweils vor den Fälligkeitsterminen einen Bescheid der Minijob-Zentrale über die Höhe der im Haushaltsscheckverfahren zu zahlenden Abgaben und Beiträge. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Privathaushalt eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / Zusammenfassung

Begriff Beim Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung. Es darf ausschließlich von Privathaushalten genutzt werden, die Haushaltshilfen in geringfügig entlohntem Umfang beschäftigen. Als Kommunikationsmittel zwischen dem Privathaushalt als Arbeitgeber und der Einzugsstelle, der Minijob-Zentrale, dient de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.1 Arbeitnehmeranzahl teilnehmender Betriebe

Betriebe nehmen am Umlageverfahren teil, wenn sie in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.[1] Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Grenze. Als Arbeitgeber im Sinne des AAG gilt auch, wer in seinem Privathaushalt Arbeitnehmer[2] beschäftigt. Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe oder Betriebsteile, ist die Zahl der in den verschiedenen Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.3 Anmeldung und Abführung der Pauschalsteuer

Für den Einzug und die Verwaltung der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % ist – wie für die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung – die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) zuständig.[1] Der Arbeitgeber hat die einheitliche Pauschalsteuer zu berechnen und den Betrag mit dem Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale mitzuteilen. In der Lohnsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 1 Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie lange?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer[1] bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einen Bevollmächtigten, der seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1 Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie lange?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer[1] bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einen Bevollmächtigten, der seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Haushaltshilfen

Haushaltshilfen mit einem geringen Umfang der Tätigkeit[1] oder kurzer Dauer der Beschäftigung[2] sind von vornherein versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung und können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Übersteigt das monatliche Entgelt für eine Haushaltshilfe im Priva...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff "Haushaltshilfe" kommt arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich eine unterschiedliche Bedeutung zu. Arbeits- und lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Haushaltshilfen um Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung für einen fremden Privathaushalt ausüben. Häufig werden sie auch als Hausgehilfen, Hausangestellte, Putzhilfen oder Zugehfrauen bezeic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 1.1.1 Auskunftspflichten im Haushaltsscheckverfahren

Besondere Regelungen gelten bei geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten. Hier ist das Haushaltsscheckverfahren vorgeschrieben. Im Haushaltsscheck ist lediglich vom Arbeitnehmer zu kennzeichnen, ob eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt. Die weitere Prüfung übernimmt die Minijob-Zentrale.mehr