Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsscheck

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Haushaltsscheck: In welchen... / 2.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine WEG für einen Minijobber nicht dieselben Vorteile beanspruchen kann, wie ein privater Haushalt. Der Streitsache lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft Personen zur Überwachung und Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche beschäftigte. Hier liege keine durch einen privaten Haushalt beg...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 5 Handwerkliche Tätigkeiten

Das Haushaltsscheckverfahren ist nur für Beschäftigungen anwendbar, die als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen oder die Gartenpflege. Auch die Pflege, Betreuung und Versorgung von Kindern, kranken, älteren pflegebedürftigen Mensche...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 3.2 Erwerbsmäßige Pflege

Handelt es sich bei der pflegenden Person nicht um einen Familienangehörigen und die Entlohnung übersteigt den Betrag des Pflegegeldes der Pflegeversicherung, handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit wird erwerbsmäßig ausgeübt und ist melde- und beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Das Entgelt setzt sich aus ...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 2.1 Keine Berechtigung zur Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens

Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter das Haushaltsscheckverfahren. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden als zweckbezogene Personenverbände ein "eigenes Rechtssubjekt" und sind daher ebenfalls nicht zum Haushaltsscheckverfahren berechtigt. Die Beschäftigung muss durch ein...mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2 Beschäftigung in Privathaushalten

Für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten ist der Privathaushalt als Arbeitgeber im Sinne des Sozialversicherungsrechts anzugeben.[1] Als Arbeitgeber kommen dabei nur natürliche Personen in Betracht. Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter diese R...mehr

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Haushaltshilfe / 2 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Haushaltshilfen

Haushaltshilfen mit einem geringen Umfang der Tätigkeit[1] oder kurzer Dauer der Beschäftigung[2] sind von vornherein versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung und können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Übersteigt das monatliche Entgelt für eine Haushaltshilfe im Priva...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff "Haushaltshilfe" kommt arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich eine unterschiedliche Bedeutung zu. Arbeits- und lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Haushaltshilfen um Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung für einen fremden Privathaushalt ausüben. Häufig werden sie auch als Hausgehilfen, Hausangestellte, Putzhilfen oder Zugehfrauen bezeic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 2.2 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / 2 Geringfügige Beschäftigung

Liegt kein Betreuungsverhältnis besonderer Art, sondern eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor, kommt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung für Au-pairs grundsätzlich in Betracht. Bei Au-pairs sind die Regelungen für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1] anzuwenden, da ihre Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet wird und die Tätigkeiten sonst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 1.1.1 Auskunftspflichten im Haushaltsscheckverfahren

Besondere Regelungen gelten bei geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten. Hier ist das Haushaltsscheckverfahren vorgeschrieben. Im Haushaltsscheck ist lediglich vom Arbeitnehmer zu kennzeichnen, ob eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt. Die weitere Prüfung übernimmt die Minijob-Zentrale.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.12 Privathaushalte

Private Haushalte sind von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage ausgenommen. Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt in der Regel vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (haushaltsnahe Dienstleistung).[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6RKG (zur Bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 7 Aufzeichnung- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Leistung musste vom Arbeitgeber zweckgebunden zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise gewährt werden (Inflationsbezug). Der Zusammenhang mit der Inflation konnte sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ähnlichen Vereinbarungen (z. B. Tarifverträge oder gesonderte Betriebsvereinbarungen), Erklärungen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / II. Grundzüge des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 36 Bei dem Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Meldeverfahren. Es kann nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden. Bei dem Haushaltsscheck handelt es sich um einen Vordruck, der durch die Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt wird. Dieser enthält die Angaben nach § 28a Abs. 8 SGB IV. Meldungen im Haushaltsscheckverfahren kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 25 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 26 Singles in Teilzeit werden in Steuerklasse I veranlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / III. Unfallversicherung

Rz. 21 Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind gesetzlich unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der Minijob-Zentrale automatisch informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Seit dem 1.1.2016 müssen Arbeitgeber für jeden in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten eine besondere UV-Jahresmeldung er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie lange?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer[1] bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einen Bevollmächtigten, der seinen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / J. Sozialversicherung

Rz. 1608 Hinweis: Siehe auch Rdn 1040 ff. Rz. 1609 § 342 SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter Beitragspflichtige Einnahme ist bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der Bezugsgröße. Rz. 1610 § 14 SGB IV – Arbeitsentgeltmehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Digitalisierung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unter Digitalisierung ist einerseits die Übertragung analoger Informationen in eine Form, die sich elektronisch speichern und bearbeiten lässt, und andererseits der Wandel hin zu elektronisch unterstützten Prozessen durch Informations- und Kommunikationstechniken zu verstehen. Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zuge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Meldepflichten für geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 50 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs); s. § 28i Satz 5 SGB IV. Die Anschrift lautet: Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-SeeMinijob-Zentrale45 115 Essen Zum Aufgabenspektrum der Minijob-Zentrale ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.16 Inhalt des Haushaltsschecks (§ 28 Abs. 8)

Rz. 141 Der Haushaltsscheck hat die in § 28a Abs. 8 Satz 1 angeführten Angaben zu enthalten. Er ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben und dann der DRV Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung (Minijob-Zentrale), insoweit Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 SGB IV, zuzuleiten. Rz. 142 Bei jeder dauerhaften Änderung des Arbeitsentgelts oder bei schwan...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist sukzessiv grundlegend neugestaltet worden und hat mit den früheren Fassungen nur noch wenig gemein. So lautet die Überschrift des § 28b in der vor dem 1.1.2009 geltenden Fassung "Aufgaben der Einzugsstelle bei Meldungen, gemeinsame Grundsätze" und in der ab 1.1.2023 geltenden Fassung "Inhalte und Verfahren für die Gemeinsamen Grundsätze und die Daten...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.18 Verwendung eines Haushaltsschecks

Rz. 28 Bei geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten (§ 8a) bleiben nach Abs. 3 bei Verwendung des Haushaltsschecks (§ 28a Abs. 7) Zuwendungen des Arbeitgebers unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt worden sind. Damit soll klargestellt werden, dass im Haushaltsscheckverfahren weiterhin Sachzuwendungen dem Arbeitsentgelt nicht hinzugerechnet werden (siehe zum Haushal...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.8 Fälligkeit der Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten

Rz. 12 Der mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingefügte Abs. 2a regelt eine besondere Fälligkeit der Beiträge für die geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten. Zur Verwaltungsvereinfachung sollen bei Verwendung des Haushaltsschecks die Beiträge von den Privathaushalten nur einmal halbjährlich erhoben werden. Mit Rücksicht auf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung/Sozialversicherungsrecht

Rz. 1725 Sind die Hausangestellten Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn, unterliegt der Arbeitslohn auch grds. dem üblichen Lohnsteuerabzug nach §§ 39b und c EStG. Unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG kommt bei teilzeitbeschäftigten Hausangestellten eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Rz. 1726 Liegt eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gem. §...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.9 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 42 Für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen ist als zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bestimmt worden, § 28i Satz 5. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zieht auch die für die geringfügig entlohnten Beschäftigten ohne Angabe der ELStAM zu entrichtende einheitliche Pauschalsteuer ein. Wegen dieser pauscha...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.6.2016 befasst sich mit der konkreten Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt und mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung der gemeinsamen Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Aus der im Jahr 2005 geschlossenen Ehe der Antragstellerin, die als Leiterin ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8a Geringf... / 2.6 Meldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten

Rz. 8 Als zuständige Einzugsstelle für geringfügig entlohnte Beschäftigungen – auch im Privathaushalt – ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bestimmt worden, § 28i Satz 5. Dieser Einzugsstelle hat der Privathaushalt die erforderlichen Meldungen zuzuleiten (vgl. Komm. zu § 8 und zu § 28a). Als vereinfachte Meldung für die im privaten H...mehr

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Jansen, SGB IV § 8a Geringf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten ist diese Sonderbestimmung mit Wirkung zum 1.4.2003 an eingefügt worden. Begleitend sind Sonderregelungen geschaffen worden, die den verwaltungsmäßigen Aufwand erleichtern sollen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und d...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr