Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsscheck

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.12 Privathaushalte

Private Haushalte sind von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage ausgenommen. Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt in der Regel vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (haushaltsnahe Dienstleistung).[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Merkmale und Funktionen ein... / 2 Beschäftigung in Privathaushalten

Für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten ist der Privathaushalt als Arbeitgeber im Sinne des Sozialversicherungsrechts anzugeben.[1] Als Arbeitgeber kommen dabei nur natürliche Personen in Betracht. Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter diese R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 3 Ergänzung von Straftatbeständen

Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe können Arbeitgeber bestraft werden, die der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2.2 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 1 Vorteile des Haushaltsschecks nicht immer nutzbar

Soweit der Haushaltsscheck verwendet wird, muss der Privathaushalt weder die Sozialversicherungsbeiträge selbst berechnen noch muss er Meldungen zur Sozialversicherung sowie zur Unfallversicherung erstatten. Dies, die vergleichsweise günstigen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und der steuerliche Vorteil, machen das Haushaltsscheckverfahren attraktiv. Alle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen Fällen darf er genutzt werden?

Zusammenfassung Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / Zusammenfassung

Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es sich tatsächlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 3 Pflegende Personen im Privathaushalt

3.1 Nichterwerbsmäßige Pflege Pflegende Personen im Privathaushalt sind nicht zwangsläufig als Beschäftigte mit einem Haushaltsscheck anzumelden. Wer dauerhaft erheblich in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, erhält unter Umständen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Weitergabe eines Pflegegeldes an eine Betreuungsperson begründet kein Beschäftigungsverhältnis im Si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 3.1 Nichterwerbsmäßige Pflege

Pflegende Personen im Privathaushalt sind nicht zwangsläufig als Beschäftigte mit einem Haushaltsscheck anzumelden. Wer dauerhaft erheblich in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, erhält unter Umständen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Weitergabe eines Pflegegeldes an eine Betreuungsperson begründet kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / Sozialversicherung

1 Vorteile des Haushaltsschecks nicht immer nutzbar Soweit der Haushaltsscheck verwendet wird, muss der Privathaushalt weder die Sozialversicherungsbeiträge selbst berechnen noch muss er Meldungen zur Sozialversicherung sowie zur Unfallversicherung erstatten. Dies, die vergleichsweise günstigen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und der steuerliche Vorteil, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 2 Dienstleistungsagenturen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen

2.1 Keine Berechtigung zur Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter das Haushaltsscheckverfahren. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden als zweckbezogene Personenverbände ein "eigenes Rechtssubjekt" und sind daher ebenfalls nicht zum Haush...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 3.2 Erwerbsmäßige Pflege

Handelt es sich bei der pflegenden Person nicht um einen Familienangehörigen und die Entlohnung übersteigt den Betrag des Pflegegeldes der Pflegeversicherung, handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit wird erwerbsmäßig ausgeübt und ist melde- und beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Das Entgelt setzt sich aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 2.1 Keine Berechtigung zur Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens

Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter das Haushaltsscheckverfahren. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden als zweckbezogene Personenverbände ein "eigenes Rechtssubjekt" und sind daher ebenfalls nicht zum Haushaltsscheckverfahren berechtigt. Die Beschäftigung muss durch ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 5 Handwerkliche Tätigkeiten

Das Haushaltsscheckverfahren ist nur für Beschäftigungen anwendbar, die als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen oder die Gartenpflege. Auch die Pflege, Betreuung und Versorgung von Kindern, kranken, älteren pflegebedürftigen Mensche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 4 Beschäftigung Familienangehöriger

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass jemand für einen nahen Verwandten oder Familienangehörigen im Haushalt tätig ist. Allerdings muss hier unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die "Arbeitnehmereigenschaft" geprüft werden. Dazu gehören insbesondere die Feststellungen, ob es sich bei der Tätigkeit um ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 2.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine WEG für einen Minijobber nicht dieselben Vorteile beanspruchen kann, wie ein privater Haushalt. Der Streitsache lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft Personen zur Überwachung und Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche beschäftigte. Hier liege keine durch einen privaten Haushalt beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Au-pair-Beschäftigung / 2 Geringfügige Beschäftigung

Liegt kein Betreuungsverhältnis besonderer Art, sondern eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor, kommt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung für Au-pairs grundsätzlich in Betracht. Bei Au-pairs sind die Regelungen für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1] anzuwenden, da ihre Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet wird und die Tätigkeiten sonst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.18 Verwendung eines Haushaltsschecks

Rz. 28 Bei geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten (§ 8a) bleiben nach Abs. 3 bei Verwendung des Haushaltsschecks (§ 28a Abs. 7) Zuwendungen des Arbeitgebers unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt worden sind. Damit soll klargestellt werden, dass im Haushaltsscheckverfahren weiterhin Sachzuwendungen dem Arbeitsentgelt nicht hinzugerechnet werden (siehe zum Haushal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.8 Fälligkeit der Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten

Rz. 12 Der mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingefügte Abs. 2a regelt eine besondere Fälligkeit der Beiträge für die geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten. Zur Verwaltungsvereinfachung sollen bei Verwendung des Haushaltsschecks die Beiträge von den Privathaushalten nur einmal halbjährlich erhoben werden. Mit Rücksicht auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung/Sozialversicherungsrecht

Rz. 1725 Sind die Hausangestellten Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn, unterliegt der Arbeitslohn auch grds. dem üblichen Lohnsteuerabzug nach §§ 39b und c EStG. Unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG kommt bei teilzeitbeschäftigten Hausangestellten eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Rz. 1726 Liegt eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gem. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.9 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 42 Für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen ist als zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bestimmt worden, § 28i Satz 5. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zieht auch die für die geringfügig entlohnten Beschäftigten ohne Angabe der ELStAM zu entrichtende einheitliche Pauschalsteuer ein. Wegen dieser pauscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Digitalisierung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Unter Digitalisierung ist einerseits die Übertragung analoger Informationen in eine Form, die sich elektronisch speichern und bearbeiten lässt, und andererseits der Wandel hin zu elektronisch unterstützten Prozessen durch Informations- und Kommunikationstechniken zu verstehen. Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zuge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 28b Abs 4 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und o...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haushaltsscheck

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Geringfügige Beschäftigung Rz 1, 15 ff, 45 ff, > Haushaltshilfe Rz 26 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Grundzüge des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 36 Bei dem Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Meldeverfahren. Es kann nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden. Bei dem Haushaltsscheck handelt es sich um einen Vordruck, der durch die Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt wird. Dieser enthält die Angaben nach § 28a Abs. 8 SGB IV. Meldungen im Haushaltsscheckverfahren kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 17 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 18 Bei Beschäftigten mit den Lohnsteuerklassen I (Allein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Unfallversicherung

Rz. 21 Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind gesetzlich unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der Minijob-Zentrale automatisch informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Seit 1.1.2006 zieht die Minijob-Zentrale zweimal im Jahr mit den übrigen Abgaben auch den einheitlichen Unfallversicherungsbeitrag (1,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / J. Sozialversicherung

Rz. 1316 Hinweis: Siehe auch Rdn 848 ff. Rz. 1317 § 342 SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter Beitragspflichtige Einnahme ist bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der Bezugsgröße. Rz. 1318 § 14 SGB IV – Arbeitsentgeltmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Konkrete Bedarfsberechnung ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.6.2016 befasst sich mit der konkreten Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt und mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung der gemeinsamen Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Aus der im Jahr 2005 geschlossenen Ehe der Antragstellerin, die als Leiterin ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8a Geringf... / 2.6 Meldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten

Rz. 8 Als zuständige Einzugsstelle für geringfügig entlohnte Beschäftigungen – auch im Privathaushalt – ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bestimmt worden, § 28i Satz 5. Dieser Einzugsstelle hat der Privathaushalt die erforderlichen Meldungen zuzuleiten (vgl. Komm. zu § 8 und zu § 28a). Als vereinfachte Meldung für die im privaten H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8a Geringf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten ist diese Sonderbestimmung mit Wirkung zum 1.4.2003 an eingefügt worden. Begleitend sind Sonderregelungen geschaffen worden, die den verwaltungsmäßigen Aufwand erleichtern sollen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.4 Verwendung von Haushaltsschecks

Rz. 5 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Bei Verwendung des Haushaltsschecks für die geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-Se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.3 Beitragsnachweise

Rz. 6 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge (§ 23) einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt. Der Beitragsnachweis ist auch zu übermitteln, wenn für einen geringfügig entlohnten B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.6 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte

Rz. 8 Durch § 28i Satz 5 ist für geringfügige Beschäftigungen allgemein (vgl. § 8 Abs. 1) als auch in Privathaushalten (vgl. § 8a) als zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ("Minijob-Zentrale") bestimmt worden. Zu den geringfügig Beschäftigten i. S. d. Vorschrift gehören nicht nur die geringfügig entlohnten Beschäftigten, sondern auch...mehr