Start des elektronischen Haushaltsschecks
Der Haushaltsscheck ist ein stark vereinfachtes Verfahren für Privathaushalte, die Aushilfen beschäftigen. Dies kann der Gärtner sein oder die Reinigungskraft. Voraussetzung für die Nutzung des vereinfachten Verfahrens ist ein regelmäßiges monatliches Entgelt von nicht mehr als 450 EUR. Privathaushalte erhalten künftig die Möglichkeit, diesen Haushaltsscheck nicht mehr in Papierform sondern mit einem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe (z. B. sv.net) abzugeben.
Haushaltsscheck zeigt Beschäftigungsbeginn und Entgelt
Zu Beginn der Aushilfstätigkeit ist der Minijob-Zentrale ein Haushaltsscheck zuzusenden, aus dem sich der Beginn und das vereinbarte Entgelt ergeben. Anzukreuzen ist auch, ob das Entgelt konstant ist oder schwankt. Dies ist der Fall, wenn nicht ein fester Betrag, sondern ein Stundenlohn vereinbart wird. Bei schwankenden Entgelten muss jeden Monat ein neuer Haushaltsscheck ausgefüllt werden. Alternativ kann nachträglich ein Halbjahres-Haushaltsscheck ausgefüllt werden.
Macht sich der Gärtner rar und kommt nur noch jeden zweiten Monat oder fällt wegen Krankheit länger aus, ist kein Haushaltsscheck erforderlich. Wird die Beschäftigung beendet, ist ein Änderungs-Haushaltsscheck erforderlich.
Weitere Angaben im Haushaltsscheck
Für das Verfahren ist eine Betriebsnummer erforderlich, die die Minijob-Zentrale vergibt. Zudem ist über das Verfahren die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats möglich. Anzugeben ist auch, ob die Aushilfe eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte.
Elektronischer Haushaltsscheck: Umsetzung
Im elektronischen Verfahren ist geplant, dass statt eines Haushaltsschecks eine An- und Abmeldung analog zum Arbeitgeber-Meldeverfahren vorzunehmen ist. Zudem sind im elektronischen Haushaltsscheck verschiedene Unterbrechungsmeldungen abzugeben, abhängig von der jeweiligen Fehlzeit.
Erforderlich ist eine solche Unterbrechungsmeldung bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen und sofern die Aushilfe im Privathaushalt unbezahlten Urlaub nimmt oder von der Arbeit freigestellt wird. Zudem sind Meldungen abzugeben, wenn die Aushilfe Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld erhält oder in Elternzeit geht.
Fraglich bleibt, welche Konsequenzen sich aus diesen Unterbrechungsmeldungen ergeben, da keine Jahresmeldung vorgesehen ist und deshalb möglicherweise eine Anmeldung nach einer Unterbrechungsmeldung gefordert wird.
Konkretisierung des elektronischen Haushaltsschecks
Geplant ist, die weiteren Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen zum Meldeverfahren in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens zu erörtern.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die wichtigsten Infos zum Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
13.6901
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
9.551
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
9.152
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
8.478
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
7.532
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
7.493
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.79240
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.708
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
5.121
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen im Dezember 2024 und Januar 2025
5.0602
-
Lohnsteuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen und Personenschutz
13.12.2024
-
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: erweitertes Verfahren ab 2025
12.12.20244
-
Komplexe Herausforderungen in der Lohnbuchhaltung
12.12.2024
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
11.12.2024
-
Steuerbefreiung von Jobtickets und Deutschland-Ticket
11.12.2024
-
Entgeltfortzahlung im Minijob: Umlage U1 ab 2025
10.12.2024
-
Minijob: Umlage U2 im Jahr 2025
10.12.2024
-
Midijob: Neue Formeln ab 1. Januar 2025
09.12.2024
-
Urteile zu Scheinselbstständigkeit im Überblick
06.12.20242
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen im Dezember 2024 und Januar 2025
05.12.20242