Bestrafung: Betrügereien bei Organvergabe

Der Bundesrat hat der Änderung des Transplantationsgesetzes zugestimmt: Bei schweren Betrügereien bei der Organvergabe drohen jetzt Freiheits- oder Geldstrafen. Außerdem ist im Strafgesetzbuch ein neuer Straftatbestand gegen die Korruption in Gesundheitswesen geplant.

Knapp ein Jahr nach dem Auffliegen des Skandals bei der Organvergabe sollen schwere Betrügereien künftig einfacher bestraft werden können.


Falsche Angabe zu Patientendaten bei Organvergabe

Mit der am 5.7.2013 vom Bundesrat gebilligten Änderung des Transplantationsgesetzes werden für falsche Angaben zu den Patienten, die auf ein Organ warten, Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren oder Geldstrafen fällig. Zudem müssen die einschlägigen Richtlinien der Bundesärztekammer zum Thema künftig vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden.

Korruption im Gesundheitswesen

Die Länder wollen die Korruption im Gesundheitswesen stärker bekämpfen. Aus diesem Grund möchten sie mit dem ebenfalls am 5.7.2013 beschlossenen Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch einführen. Zur Begründung führen sie aus, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 eine große strafrechtliche Regelungslücke in diesem Bereich aufgezeigt hat, die vom Gesetzgeber zu schließen ist.

Milliarden Verlust durch Betrug und Korruption

In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auch auf eine im Jahr 2010 herausgegebene Studie, nach der EU-weit im Gesundheitswesen jedes Jahr ca. 56 Milliarden Euro aufgrund von Fehlern, Betrug und Korruption verloren gehen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von 6 Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

dpa
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