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Organtransplantation (Entscheidungslösung)

Yvonne Ehrmann
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Zusammenfassung

 
Begriff

Tritt Organversagen auf, kann vielen schwerkranken Menschen durch Organtransplantationen das Leben gerettet oder ein schweres Leiden gelindert werden.

Die seit November 2012 eingeführte Entscheidungslösung sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre ausführliche Informationen zum Thema Organspende zugeschickt bekommen. Ferner sollen sie in dem Brief die Aufforderung erhalten, den beigefügten Spenderausweis auszufüllen. Eine Pflicht, sich zu entscheiden, ist nicht vorgesehen. Deshalb wird diese Regelung auch "freiwillige Entscheidungslösung" genannt. D. h., es drohen keine Konsequenzen, wenn der Spenderausweis nicht ausgefüllt wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Transplantation der Organe und des Gewebes von lebenden und verstorbenen Spender ist im Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG) geregelt. Die Regelungen zur Entscheidungslösung befinden sich in den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 1a TPG. Die Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte ist in § 291a SGB V enthalten.

1 Entscheidung zur Organtransplantation

Bis zum Oktober 2012 galt in Deutschland die sog. Zustimmungslösung. Danach mussten Bürger zu Lebzeiten oder nach dem Hirntod die Angehörigen der Entnahme von Organen und Gewebe zustimmen. Dieses Prinzip wird beibehalten, jedoch werden nun die Versicherten regelmäßig alle 2 Jahre nach ihrer Bereitschaft zur Organspende gefragt. Es ist also weniger Eigeninitiative nötig als bislang, auf eine Entscheidung wird hingewirkt. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, sich gegen eine Organspende zu entscheiden.

2 Ziel der Einführung der Entscheidungslösung

Die Entscheidungslösung, verbunden mit einer Erweiterung der Verpflichtungen der Behörden, Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, hat das Ziel, die Organspendeb...

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