Arbeitsunfall: Unfallversicherung auch für Ferienjobs

Viele Schüler und Studenten nutzen die Sommerpause, um ihr Taschengeld durch einen Ferienjob aufzubessern. Wichtig zu wissen: Auch diese Aushilfen sind bei einem Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Schüler und Studenten stehen beim Ferienjob unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Mannheim hin.

Arbeitsunfall von Ferienjobbern: Durchgangsarzt ist zuständig

Damit gelten für sie die gleichen Regeln wie für Angestellte: Hat ein Ferienjobber bei der Arbeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall, dann ist für ihn der sogenannte Durchgangsarzt (D-Arzt) die erste Anlaufstelle.

Meldepflichten bei Arbeitsunfällen von Aushilfen

Auch bei Aushilfen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsunfall nach spätestens 3 Tagen der Berufsgenossenschaft melden. Diese steuert das Heilverfahren und trägt alle Kosten, die durch Heilbehandlung oder sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsunfall entstehen. Die Berufsgenossenschaft kümmert sich wenn notwendig auch um die Rehabilitation und Wiedereingliederung. Den Arbeitsunfall können Sie mit einem Formular der Berufsgenossenschaft melden.

dpa