Rechenfehler im Risikostrukturausgleich festgestellt
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfahlen in Essen hat am 4.7.2013 über die Finanzierung der Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds entschieden (L 16 KR 641/12 KL). Bislang werden ältere und kranke Menschen durch den Risikostrukturausgleich (RSA), nicht in gerechtem Maß berücksichtigt. Das wird sich nun ändern. Das Bundesversicherungsamt muss ab 2013 einen Rechenfehler korrigieren.
RSA berücksichtigt Ältere und Kranke zu wenig
Seit Jahren ist bekannt und wissenschaftlich belegt, dass sich bei der Konzeption des Risikostrukturausgleichs Fehler eingeschlichen haben. Kassen mit vielen älteren und kranken Versicherten erhalten zu wenig Geld. Andere Kassen bekommen für junge und gesunde Versicherte mehr Geld aus dem gemeinsamen Topf als sie für die Gesundheitsversorgung benötigen.
Das hat das LSG NRW mit seiner Entscheidung nun ab 2013 korrigiert. Geklagt hatten neben der Knappschaft die Ortskrankenkassen und einige Betriebskrankenkassen.
Der Gesundheitsfonds ist Umschlagplatz zwischen den Kassen
Seit 2009 gibt es zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen den geänderten Risikostrukturausgleich, der auch Krankheiten der Versicherten berücksichtigt (Morbi-RSA). Versicherte und Arbeitgeber zahlen in einen Topf ein, und die Kassen sollen so viel Geld herausbekommen, wie sie für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten brauchen.
Mehr Gerechtigkeit durch den Morbi-RSA?
Der Morbi-RSA soll die unterschiedlichen gesundheitlichen Risiken in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen, damit ein fairer Wettbewerb um eine gute Versorgung entstehen kann. Allerdings gab es immer wieder Diskussionen über die Gerechtigkeit dieser Verteilung der Gelder des Gesundheitsfonds.
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