News
14.05.2013
Neue Adresse an Renten Service
Adressänderungen müssen der Deutschen Rentenversicherung Bund mitgeteilt werden. Nur soweit die aktuelle Anschrift vorliegt, kann auch die Rente ausgezahlt werden. Kann der Renten Service die neue Adresse nicht ermitteln, wird die Rentenzahlung zunächst eingestellt.mehr