Keine SGB II Extraleistung für die Jugendweihe
Das entschieden die Richter im Fall der Klage des Jugendlichen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 14.11.2013, L 5 AS 175/12). Die Kosten machte er für die Anschaffung eines Anzugs sowie die Teilnahmegebühr geltend. Die Religionsausübungsfreiheit sei aber nicht in ihrem Kern verletzt. Denn die Teilnahme an der Veranstaltung sei mit den monatlichen Regelleistungen möglich gewesen. Der Kläger hätte zumutbar frühzeitig Ansparungen vornehmen können. In der Regelleistung seien für Bekleidung und Schuhe 10 % und für Freizeit und Kultur 11 % vorgesehen.
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
210
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
1231
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
80
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
59
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
41
-
Hartz IV-Bezug trotz Lebensversicherungsguthaben
39
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
32
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
29
-
BSG-Urteil: Jugendbett statt Gitterbett gilt als Erstausstattung
24
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
23
-
Sektorenübergreifende Versorgung: Vergütung ab 2027 steht
02.09.2026
-
Sozialhilfeausgaben in Deutschland erneut gestiegen
25.08.2026
-
BAföG: Kabinett bringt höhere Bedarfssätze 2027 auf den Weg
13.08.2026
-
Kabinett beschließt Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung
20.07.2026
-
Einnahmen aus Solaranlagen mindern Bürgergeld
09.07.2026
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung - was sich ändert
01.07.2026
-
Eingliederungshilfe umfasst kein Recht auf behindertengerechtes Kfz im Eilverfahren
21.05.2026
-
Keine Eingliederungshilfe für Kinder von Diplomaten
20.05.2026
-
Anstieg der Grundsicherungsempfänger im Alter
15.04.2026
-
Sanktionen 2025 um 25 Prozent gestiegen
14.04.2026